Ausländerinnen und Ausländer, die alle notwendigen Studienvoraussetzungen erfüllen, können nach Deutschland einreisen, um sich für einen Studienplatz zu bewerben. Hierfür können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung ist zum Beispiel auch möglich, wenn Sie persönlich an einem Auswahlverfahren einer Hochschule teilnehmen dürfen.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung oder Studienplatzsuche kann für eine Dauer von bis zu neun Monaten erteilt werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Der Wechsel der Aufenthaltserlaubnis ist nur zu folgenden Zwecken möglich:
- zum Zweck der qualifizierten Berufsausbildung
- zum Zweck des Studiums
- zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung oder mit akademischer Ausbildung
- für eine Aufenthaltserlaubnis, bei der ein gesetzlicher Anspruch besteht - zum Beispiel bei einer Familienzusammenführung
Erwerbstätigkeit
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Ausübung studentischer Nebentätigkeiten sind während des Aufenthalts zur Studienplatzsuche nicht erlaubt.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung beantragen wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto mit Guthaben in Höhe von 934 Euro pro Monat / 11.208 Euro pro Jahr; Elternbürgschaft; Verpflichtungserklärung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Abschlusszeugnis aus Ihrem Heimatland
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme des Studiums
- Unterlagen zu Ihrem beabsichtigten Studium
- bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Ausländerinnen und Ausländer, die alle notwendigen Studienvoraussetzungen erfüllen, können nach Deutschland einreisen, um sich für einen Studienplatz zu bewerben. Hierfür können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung ist zum Beispiel auch möglich, wenn Sie persönlich an einem Auswahlverfahren einer Hochschule teilnehmen dürfen.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung oder Studienplatzsuche kann für eine Dauer von bis zu neun Monaten erteilt werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Der Wechsel der Aufenthaltserlaubnis ist nur zu folgenden Zwecken möglich:
- zum Zweck der qualifizierten Berufsausbildung
- zum Zweck des Studiums
- zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung oder mit akademischer Ausbildung
- für eine Aufenthaltserlaubnis, bei der ein gesetzlicher Anspruch besteht - zum Beispiel bei einer Familienzusammenführung
Erwerbstätigkeit
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Ausübung studentischer Nebentätigkeiten sind während des Aufenthalts zur Studienplatzsuche nicht erlaubt.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung beantragen wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto mit Guthaben in Höhe von 934 Euro pro Monat / 11.208 Euro pro Jahr; Elternbürgschaft; Verpflichtungserklärung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Abschlusszeugnis aus Ihrem Heimatland
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme des Studiums
- Unterlagen zu Ihrem beabsichtigten Studium
- bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Migration und Aufenthalt
Migration und Aufenthalt
Montag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
- aufenthalt@kreis-soest.de
Aufenthaltserlaubnis für eine Studienbewerbung
Ausländerinnen und Ausländer, die alle notwendigen Studienvoraussetzungen erfüllen, können nach Deutschland einreisen, um sich für einen Studienplatz zu bewerben. Hierfür können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienbewerbung ist zum Beispiel auch möglich, wenn Sie persönlich an einem Auswahlverfahren einer Hochschule teilnehmen dürfen.
Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung oder Studienplatzsuche kann für eine Dauer von bis zu neun Monaten erteilt werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.
Wechsel des Aufenthaltszwecks
Der Wechsel der Aufenthaltserlaubnis ist nur zu folgenden Zwecken möglich:
- zum Zweck der qualifizierten Berufsausbildung
- zum Zweck des Studiums
- zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung oder mit akademischer Ausbildung
- für eine Aufenthaltserlaubnis, bei der ein gesetzlicher Anspruch besteht - zum Beispiel bei einer Familienzusammenführung
Erwerbstätigkeit
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und die Ausübung studentischer Nebentätigkeiten sind während des Aufenthalts zur Studienplatzsuche nicht erlaubt.
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Notwendige Unterlagen
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Studienbewerbung beantragen wollen, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:
- Kopie Ihres gültigen Reisepasses
- aktuelles Passfoto
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto mit Guthaben in Höhe von 934 Euro pro Monat / 11.208 Euro pro Jahr; Elternbürgschaft; Verpflichtungserklärung
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Abschlusszeugnis aus Ihrem Heimatland
- Nachweis über ausreichende Sprachkenntnisse für die Aufnahme des Studiums
- Unterlagen zu Ihrem beabsichtigten Studium
Kosten
- bis zu 100 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)