Auf Bundesautobahnen ist der Transport von Gefahrgütern wie zum Beispiel Benzin, Explosivstoffe oder Gase grundsätzlich erlaubt. Auf allen anderen Straßen bedarf der Transport einer Genehmigung. Die Genehmigung stellt diejenige Behörde aus, durch deren Zuständigkeitsbereich der Transport führt. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Transportbeginn gestellt werden und die danach ausgestellte Genehmigung beim Transport mitgeführt werden.
Bestimmte Gefahrgüter dürfen im Kreis Soest auch ohne Genehmigung transportiert werden. Welche das sind und wo gefahren werden darf, ist in der „Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35a Abs. 3 GGVSEB im Bereich des Kreises Soest" geregelt. Für den Transport aller anderen Gefahrgüter muss eine Einzelfahrgenehmigung beim Kreis Soest eingeholt werden.
Allgemeinverfügung oder Einzelfahrgenehmigung müssen beim Transport mitgeführt werden.
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB
Antrag Einzelfahrwegbestimmung Gefahrguttransport
50 Euro pro Einzelfahrwegbestimmung
Zahlungsarten:
- Überweisung,
- alternativ Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Nicole
Klose
Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 16 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- gueterverkehr@kreis-soest.de
Gefahrguttransporte
Auf Bundesautobahnen ist der Transport von Gefahrgütern wie zum Beispiel Benzin, Explosivstoffe oder Gase grundsätzlich erlaubt. Auf allen anderen Straßen bedarf der Transport einer Genehmigung. Die Genehmigung stellt diejenige Behörde aus, durch deren Zuständigkeitsbereich der Transport führt. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Transportbeginn gestellt werden und die danach ausgestellte Genehmigung beim Transport mitgeführt werden.
Bestimmte Gefahrgüter dürfen im Kreis Soest auch ohne Genehmigung transportiert werden. Welche das sind und wo gefahren werden darf, ist in der „Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35a Abs. 3 GGVSEB im Bereich des Kreises Soest" geregelt. Für den Transport aller anderen Gefahrgüter muss eine Einzelfahrgenehmigung beim Kreis Soest eingeholt werden.
Allgemeinverfügung oder Einzelfahrgenehmigung müssen beim Transport mitgeführt werden.
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Notwendige Unterlagen
Antrag Einzelfahrwegbestimmung Gefahrguttransport
Kosten
50 Euro pro Einzelfahrwegbestimmung
Zahlungsarten:
- Überweisung,
- alternativ Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Rechtsgrundlagen
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB