Auf Bundesautobahnen ist der Transport von Gefahrgütern wie zum Beispiel Benzin, Explosivstoffe oder Gase grundsätzlich erlaubt. Auf allen anderen Straßen bedarf der Transport einer Genehmigung. Die Genehmigung stellt diejenige Behörde aus, durch deren Zuständigkeitsbereich der Transport führt. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Transportbeginn gestellt werden und die danach ausgestellte Genehmigung beim Transport mitgeführt werden.
Bestimmte Gefahrgüter dürfen im Kreis Soest auch ohne Genehmigung transportiert werden. Welche das sind und wo gefahren werden darf, ist in der »Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35a Abs. 3 GGVSEB im Bereich des Kreises Soest" geregelt. Für den Transport aller anderen Gefahrgüter muss eine Einzelfahrgenehmigung beim Kreis Soest eingeholt werden.
Allgemeinverfügung oder Einzelfahrgenehmigung müssen beim Transport mitgeführt werden.
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB
Antrag Einzelfahrwegbestimmung Gefahrguttransport
50 Euro pro Einzelfahrwegbestimmung
Zahlungsarten:
- Überweisung,
- alternativ Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
Peter
Brinkmann
Kreishaus Standardöffnungszeiten - ALTER DATENSATZ ZIEMLICH SICHER
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Freitext
Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2442
- gueterverkehr@kreis-soest.de
Margot
Anaszko
Kreishaus Standardöffnungszeiten - ALTER DATENSATZ ZIEMLICH SICHER
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Freitext
Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-3558
- gueterverkehr@kreis-soest.de
Pia
Gerke
Kreishaus Standardöffnungszeiten - ALTER DATENSATZ ZIEMLICH SICHER
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Freitext
Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2686
- pia.gerke@kreis-soest.de
Andreas
Jähndel
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2695
- Fax
- +49 2921 30-2490
- andreas.jaehndel@kreis-soest.de
Bettina
Harnack
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2443
- Fax
- +49 2921 30-2740
- gueterverkehr@kreis-soest.de
Maren
Flüchter
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2872
- gueterverkehr@kreis-soest.de
Christine
Waindzoch
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2690
- Fax
- +49 2921 30-2490
- christine.waindzoch@kreis-soest.de
Nicole
Klose
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-3556
- Fax
- +49 2921 30-2716
- gueterverkehr@kreis-soest.de
Gefahrguttransporte
Auf Bundesautobahnen ist der Transport von Gefahrgütern wie zum Beispiel Benzin, Explosivstoffe oder Gase grundsätzlich erlaubt. Auf allen anderen Straßen bedarf der Transport einer Genehmigung. Die Genehmigung stellt diejenige Behörde aus, durch deren Zuständigkeitsbereich der Transport führt. Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Transportbeginn gestellt werden und die danach ausgestellte Genehmigung beim Transport mitgeführt werden.
Bestimmte Gefahrgüter dürfen im Kreis Soest auch ohne Genehmigung transportiert werden. Welche das sind und wo gefahren werden darf, ist in der „Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35a Abs. 3 GGVSEB im Bereich des Kreises Soest" geregelt. Für den Transport aller anderen Gefahrgüter muss eine Einzelfahrgenehmigung beim Kreis Soest eingeholt werden.
Allgemeinverfügung oder Einzelfahrgenehmigung müssen beim Transport mitgeführt werden.
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Notwendige Unterlagen
Antrag Einzelfahrwegbestimmung Gefahrguttransport
Kosten
50 Euro pro Einzelfahrwegbestimmung
Zahlungsarten:
- Überweisung,
- alternativ Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice
Rechtsgrundlagen
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB