Nahverkehrsplan
Das Gesetz über den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in NRW verpflichtet alle Kreise, kreisfreien Städte und Zweckverbände, einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der Nahverkehrsplan des Kreises Soest gibt die gewünschte Entwicklungsrichtung für die zukünftige Planung und Gestaltung des ÖPNV im Kreis Soest vor. Er ist im Wesentlichen auf den straßengebundenen ÖPNV ausgerichtet. Der Nahverkehrsplan wurde im März 2018 vom Kreistag beschlossen.
Ergänzend zum Nahverkehrsplan wurde außerdem im Jahr 2021 ein Schnellbuskonzept sowie das Handlungskonzept Mobilstationen verabschiedet.
Nahverkehrsplan
Der Nahverkehrsplan trägt dazu bei, das erreichte Niveau des ÖPNV im Kreis Soest zu halten und auszubauen. Zudem soll das Nahverkehrsangebot die Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung im Rahmen der Daseinsvorsorge befriedigen.
Die wichtigsten Inhalte und Handlungsfelder des aktuellen Nahverkehrsplans:
- Stärkung und Vermarktung von besonders wichtigen und häufig genutzten Verbindungen (Hauptachsen)
- Zusätzliches Verkehrsangebot insgesamt
- Bessere Umsteigeverknüpfungen innerhalb des ÖPNV und zu anderen Verkehrsmitteln
- Bessere Fahrzeuge und besser ausgestattete Haltestellen
- Einführung eines Qualitätsmanagementsystems
- Qualitätsstandards wie etwa bei Betriebszeiten, Taktfolge und Verknüpfung
- Mehr Barrierefreiheit
Grundsätzlich verfolgt der Nahverkehrsplan die Pflege und Weiterentwicklung des bestehenden Angebotes unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte.
Barrierefreiheit
Besondere Bedeutung im Nahverkehrsplan hat die Entwicklung hin zu einem "vollständig barrierefreien ÖPNV" im Kreis Soest. Hierfür wurden elf Leitsätze formuliert, darunter unter anderem das Ziel, bis zum Jahr 2022 in jeder großen und mittelgroßen Ortschaft im Kreis eine Mindestanzahl an barrierefreien Haltestellen zu schaffen. Aus den Leitsätzen wiederum wurden konkrete Anforderungen an Haltestellen, Fahrzeuge und Fahrgastinformation abgeleitet, aber auch Ausnahmen von der vollständigen Barrierefreiheit.
Fortschreibung des Nahverkehrsplans
Konzeptstudie Schnellbusverkehre
Mobilstationen
Rechtsgrundlagen
- ersonenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW)
Kontakt
- 02921 30-2272
- gunnar.wolters@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
---|---|
Montag: | 8 - 16 Uhr |
Dienstag: | 7 - 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 - 16 Uhr |
Donnerstag: | 8 - 17 Uhr |
Freitag: | 8 - 12 Uhr |
- 02921 30-2838
- juliane.hopp@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
---|---|
Montag: | 8 - 16 Uhr |
Dienstag: | 7 - 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 - 16 Uhr |
Donnerstag: | 8 - 17 Uhr |
Freitag: | 8 - 12 Uhr |