Naturschutzgebiete

Im Kreis Soest gibt es derzeit 91 ausgewiesene Naturschutzgebiete auf einer Fläche von 15.000 Hektar. Dies entspricht etwa 11 Prozent der Fläche des Kreises. Die Gebiete bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Rückzugs- und Lebensraum und bewahren "naturraumtypische Landschaftsstrukturen", wie zum Beispiel den geschlossen zusammenhängenden Buchenwaldkomplex südlich des Haarstrangs, den "Arnsberger Wald" und die baum- und heckenreich gestaltete Landschaft nördlich der Lippe.

In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die das geschützte Gebiet zerstören, beeinträchtigen, beschädigen oder in ihrer Gestalt verändern können. Solche Handlungen können zum Beispiel das Verlassen der befestigten Wege oder das Errichten baulicher Anlagen sein.

Die Natur im Kreisgebiet ist geprägt durch vielfältige Landschaftsstrukturen: 

  • im Norden die reich gegliederte münsterländische Parklandschaft,
  • südlich angrenzend die in weiten Teilen naturnah gestaltete Lippe mit ihren Feuchtwiesen,
  • zentral im Kreis gelegen die Feldlandschaft der Hellwegbörde,
  • nördlich des Haarstrangs die überregional bedeutsamen Schledden,
  • im Süden die beiden landschaftstypischen Mittelgebirgsflüsse Möhne und Ruhr und
  • im Übergang zum Sauerland die waldreiche Landschaft des "Arnsberger Waldes". 

Eine wichtige Aufgabe des Naturschutzes ist es, diese naturraumtypischen Landschaftsstrukturen mit ihren Biotopen, Biotopkomplexen, floristischen und faunistischen Besonderheiten und historische Nutzungsformen wie Streuobstwiesen und Grünlandbereiche zu bewahren und damit das charakteristische Bild und den Artenreichtum dieser Landschaften zu erhalten.

Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten wird dem Schutz dieser Lebensräume Priorität gegenüber anderen Nutzungen eingeräumt. Für die Betreuung der Naturschutzflächen ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Sie wird in einigen Gebieten von der Biologischen Station, der NABU Lippstadt und dem LIZ unterstützt.

Naturschutzgebiet Zachariassee

Rechtsgrundlagen

  • Naturschutzgebiete: § 43 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) in Verbindung mit § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
  • Landschaftsplanung: § 7 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NRW) in Verbindung mit § 9 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Kontakt

  1. 02921 30-2232
  2. jutta.muenstermann@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Außenstelle Wisbyring
    Wisbyring 17
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr