Risiken von Cannabis und Beratungsstellen

Die meisten Menschen konsumieren Cannabis ausschließlich aus Genussgründen und im Rahmen des Freizeitkonsums. Die Substanz kann aber auch zu psychischen Problemen führen, bei jungen Menschen die Entwicklung des Gehirns schädigen und weitere Probleme verursachen. Wer Cannabis konsumieren möchte, sollte deshalb die Risiken kennen

Die Suchtvorbeugung des Kreises Soest informiert hier 

  • über Beratungsangebote im Kreis Soest und im Internet
  • über die möglichen Auswirkungen, um einen möglichst verantwortungsbewussten Umgang mit der Substanz zu ermöglichen. 

Hilfe und Beratungsstellen

Wenn Sie Ihren Cannabiskonsum verändern oder gar einstellen möchten, wenden Sie sich an folgende Beratungsstellen:

Die Beratung steht allen Bürgerinnen und Bürgern, allen selbst Betroffenen und auch deren Angehörigen und Freunden aus dem Kreis Soest offen. Auch Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner aus anderen Institutionen sind mit ihren Fragen bei uns herzlich willkommen. Die Beratungsstellen der Diakonie Ruhr-Hellweg unterstützen Sie auch bei der Beantragung weiterführender ambulanter oder stationärer Therapieangebote. Das Angebot ist kostenfrei!

Die Beratungsgespräche können an verschiedenen Standorten im Kreis Soest wohnortnah wahrgenommen werden:

Die Beratungsstellen halten das auf Cannabis spezialisierte Beratungskonzept „Realize it!“ vor. „Realize it“ ist ein kostenloses Beratungsprogramm für Jugendliche und junge Erwachsene, die ihren Cannabiskonsum einstellen oder signifikant reduzieren möchten. „Realize it!“ beinhaltet fünf Einzelberatungen über einen Zeitraum von zehn Wochen.

Online-Beratung

  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet Unterstützung bei dem Wunsch, den Cannabiskonsum zu reduzieren oder ganz damit aufzuhören. „Quit the shit“ hat eine Dauer von vier Wochen, Kernstück ist ein Konsum-Tagebuch, welche über diesen Zeitraum geführt wird. Das Ziel (Reduktion oder Ausstieg) kann dabei selbst bestimmt werden). Die Teilnahme ist kostenlos und anonym.
  • Die Internetseite www.suchtberatung.digital bietet eine Onlineberatung für Betroffene und Angehörige zu allen Fragen rund um die Themen Drogen, Sucht und Substanzkonsum. Das Angebot ist kostenlos und anonym.

Der Konsum, Besitz und Erwerb von Cannabis ist seit dem 1. April 2024 unter bestimmten Voraussetzungen für Menschen ab 18 Jahren in Deutschland erlaubt. Für Jugendliche bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten.

Die Cannabis-Pflanze gehört zur Familie der Hanfgewächse. Der Hauptwirkstoff ist Tetrahydrocannabinol (THC). Er gehört zur Stoffgruppe der Cannabinoide. Neben dem Wirkstoff THC gibt es noch mehr als 100 weitere Cannabinoide, die in ihrer psychoaktiven Wirksamkeit variieren.

Cannabis-Produkte

  • Marihuana (Gras): getrocknete Pflanzenteile (Blüten)
  • Haschisch (Dope, Shit): gepresste Harzplatten
  • Haschischöl (THC-Öl)

Einnahme
Cannabis wird meist mit Tabak (Joint) oder pur (Blunt), aber auch in Wasserpfeifen (Bong) geraucht. Die risikoärmste Konsumform ist das Verdampfen über einen speziellen Verdampfer (Vaporizer). Auch eine orale Einnahme (z.B. Kekse, Kuchen, Tee) ist möglich.

Wirkungseintritt

  • Beim Rauchen: nach ca. 10 Minuten
  • Beim Verzehr: nach ca. 30 Minuten, manchmal aber auch erst nach 60 – 90 Minuten

Wirkungsweise

  • Je nach THC-Dosis, Reinheitsgrad, Gewöhnung und Stimmung kommt es zu Gefühlen, wie z.B. Entspannung, Freude, Angst, Mattheit etc. Die Wirkung ist weder einheitlich noch vorhersehbar.
  • Die Sinneswahrnehmung (Farben, Geräusche) und auch das Gefühl für Raum und Zeit (meist Verlangsamung) verändert sich. Bei hoher Dosierung und hohem THC-Gehalt kann es zu starker Einschränkung der Konzentrations- und Leistungsfähigkeit kommen.

Kurzzeitwirkungen
Beim Rauchen hält die Wirkung ca. 2 – 3 Stunden. Nach Verzehr (z.B. Kekse) tritt die Wirkung später ein. Häufig wird hier zu viel konsumiert (Gefahr der Überdosierung). Je nach Füllzustand des Magens kann der Rausch bis zu 5 Stunden dauern.

  • Nebenwirkungen: Mundtrockenheit, gerötete Augen, erweiterte Pupillen, Schwindel, Blutdruckabfall, herabgesetzte Körpertemperatur, gesenkter Blutzuckerspiegel
  • Bei Überdosierung: Übelkeit, Erbrechen, Kreislaufprobleme, Halluzinationen, Angstzustände

Langzeitwirkungen

  • Es ist erwiesen und unumstritten, dass der frühe Cannabis-Konsumbeginn zu nachhaltigen Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit führen kann. Daher wird von einem Konsum vor Vollendung der Hirnreifung (etwa bis zum 25. Lebensjahr) abgeraten.
  • Bei zunehmender Dauer und Intensität des Konsums leidet auch bei Erwachsenen die Hirnleistungsfähigkeit.
  • Cannabiskonsum kann schwere psychische Erkrankungen (z.B. drogeninduzierte Psychosen) hervorbringen – vor allem, wenn psychische Vorbelastungen bestehen. Eine solche Vorbelastung ist im Vorfeld meist unbekannt.
  • Bei Schwangerschaft wird vom Cannabiskonsum generell abgeraten.
  • Bei regelmäßigem Cannabiskonsum kann sich zusätzlich zu einer psychischen Abhängigkeit auch eine leichte körperliche Abhängigkeit entwickeln. Beim Absetzen kommt es neben psychischen Entzugserscheinungen (z.B. Gereiztheit, Nervosität, Schlafstörungen) auch zu körperlichen Entzugssymptomen (z.B. Schwitzen, Kopfschmerzen, Übelkeit).
  • Prinzipiell belasten alle inhalierten Fremdstoffe die Atemwege. Regelmäßiger Cannabiskonsum erhöht das Lungenkrebsrisiko enorm, da die aufgenommene Menge an krebserregenden Stoffen beim Joint-Rauchen höher ist als beim Zigaretten-Rauchen. Grund hierfür: Der Cannabis-Rauch wird meist tiefer inhaliert und länger in der Lunge gehalten.

Nachweisbarkeit

  • Je nach Konsumform kann im Blut THC bis zu 3 Tage, dessen Abbauprodukte bis zu 3 Wochen nachgewiesen werden. Im Urin etwa zwischen einer Woche bis zu 3 Monaten. Im Speichel 1 bis 3 Tage. In den Haaren ist THC mehrere Monate nachweisbar.
  • Berauscht zu fahren ist weiterhin verboten. Grenzwerte und weitere Informationen: siehe unter „Cannabis und Führerschein“

Die Cannabis-Pflanze gehört zur Familie der Hanfgewächse. Der Hauptwirkstoff ist Tetrahydrocannabinol (THC). Er gehört zur Stoffgruppe der Cannabinoide. Neben dem Wirkstoff THC gibt es noch mehr als 100 weitere Cannabinoide, die in ihrer psychoaktiven Wirksamkeit variieren.

Cannabis-Produkte

  • Marihuana (Gras): getrocknete Pflanzenteile (Blüten)
  • Haschisch (Dope, Shit): gepresste Harzplatten
  • Haschischöl (THC-Öl)

Einnahme
Cannabis wird meist mit Tabak (Joint) oder pur (Blunt), aber auch in Wasserpfeifen (Bong) geraucht. Die risikoärmste Konsumform ist das Verdampfen über einen speziellen Verdampfer (Vaporizer). Auch eine orale Einnahme (z.B. Kekse, Kuchen, Tee) ist möglich.

Wirkungseintritt

  • Beim Rauchen: nach ca. 10 Minuten
  • Beim Verzehr: nach ca. 30 Minuten, manchmal aber auch erst nach 60 – 90 Minuten

Wirkungsweise

  • Je nach THC-Dosis, Reinheitsgrad, Gewöhnung und Stimmung kommt es zu Gefühlen, wie z.B. Entspannung, Freude, Angst, Mattheit etc. Die Wirkung ist weder einheitlich noch vorhersehbar.
  • Die Sinneswahrnehmung (Farben, Geräusche) und auch das Gefühl für Raum und Zeit (meist Verlangsamung) verändert sich. Bei hoher Dosierung und hohem THC-Gehalt kann es zu starker Einschränkung der Konzentrations- und Leistungsfähigkeit kommen.

Kurzzeitwirkungen
Beim Rauchen hält die Wirkung ca. 2 – 3 Stunden. Nach Verzehr (z.B. Kekse) tritt die Wirkung später ein. Häufig wird hier zu viel konsumiert (Gefahr der Überdosierung). Je nach Füllzustand des Magens kann der Rausch bis zu 5 Stunden dauern.

  • Nebenwirkungen: Mundtrockenheit, gerötete Augen, erweiterte Pupillen, Schwindel, Blutdruckabfall, herabgesetzte Körpertemperatur, gesenkter Blutzuckerspiegel
  • Bei Überdosierung: Übelkeit, Erbrechen, Kreislaufprobleme, Halluzinationen, Angstzustände

Langzeitwirkungen

  • Es ist erwiesen und unumstritten, dass der frühe Cannabis-Konsumbeginn zu nachhaltigen Beeinträchtigungen der kognitiven Leistungsfähigkeit führen kann. Daher wird von einem Konsum vor Vollendung der Hirnreifung (etwa bis zum 25. Lebensjahr) abgeraten.
  • Bei zunehmender Dauer und Intensität des Konsums leidet auch bei Erwachsenen die Hirnleistungsfähigkeit.
  • Cannabiskonsum kann schwere psychische Erkrankungen (z.B. drogeninduzierte Psychosen) hervorbringen – vor allem, wenn psychische Vorbelastungen bestehen. Eine solche Vorbelastung ist im Vorfeld meist unbekannt.
  • Bei Schwangerschaft wird vom Cannabiskonsum generell abgeraten.
  • Bei regelmäßigem Cannabiskonsum kann sich zusätzlich zu einer psychischen Abhängigkeit auch eine leichte körperliche Abhängigkeit entwickeln. Beim Absetzen kommt es neben psychischen Entzugserscheinungen (z.B. Gereiztheit, Nervosität, Schlafstörungen) auch zu körperlichen Entzugssymptomen (z.B. Schwitzen, Kopfschmerzen, Übelkeit).
  • Prinzipiell belasten alle inhalierten Fremdstoffe die Atemwege. Regelmäßiger Cannabiskonsum erhöht das Lungenkrebsrisiko enorm, da die aufgenommene Menge an krebserregenden Stoffen beim Joint-Rauchen höher ist als beim Zigaretten-Rauchen. Grund hierfür: Der Cannabis-Rauch wird meist tiefer inhaliert und länger in der Lunge gehalten.

Nachweisbarkeit

  • Je nach Konsumform kann im Blut THC bis zu 3 Tage, dessen Abbauprodukte bis zu 3 Wochen nachgewiesen werden. Im Urin etwa zwischen einer Woche bis zu 3 Monaten. Im Speichel 1 bis 3 Tage. In den Haaren ist THC mehrere Monate nachweisbar.
  • Berauscht zu fahren ist weiterhin verboten. Grenzwerte und weitere Informationen: siehe unter „Cannabis und Führerschein“

Cannabiskonsum ist nie ohne Risken. Unabhängig vom Legalitätsstatus ist das Bewusstsein wichtig, dass es keine sichere Form von Cannabiskonsum gibt.

Daher gilt: Der einzig verlässliche Weg ein Risiko für Folgeschäden zu vermeiden ist es, den Konsum zu unterlassen.

Wenn Sie sich dennoch für den Konsum von Cannabis entscheiden, sollten Sie im Sinne der Risikominimierung bestimmte Punkte berücksichtigen:

  • Einstiegsalter: Die Risiken des Cannabiskonsums sind für Jugendliche und Menschen bis ca. 25 Jahre höher. Junge Cannabiskonsumierende weisen aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Hirnreifung eine höhere Gefährdung auf. Dieser Prozess ist erst zum 25. Lebensjahr abgeschlossen.
  • Wirkstoffkonzentration: Je höher der THC-Gehalt oder je größer die konsumierte Menge, desto größer die Risiken für Gesundheitsprobleme.
  • Konsumhäufigkeit: Achten Sie auf Konsumpausen! Um Abhängigkeit zu vermeiden, sollte gelegentlicher oder seltener Gebrauch (z.B. 1-2 Tage /Woche, nur an Wochenenden) praktiziert werden.
  • Konsumreflexion: Behalten Sie ihren Konsum im Blick. Bei Einschränkungen oder negativen Begleiterscheinungen den Konsum reduzieren oder (zeitweise) einstellen.
  • Schutz der Atemwege: Rauchen (verbrennen) von Cannabis kann den Atemtrakt schädigen, besonders wenn Tabak beigemischt ist. Verdampfen über z.B. einen Vaporizer reduziert das Einatmen zusätzlicher Giftstoffe, die beim Verbrennen entstehen würden. Der Konsum durch orale Einnahme (Essen/Trinken) führt zu verzögertem Wirkungseintritt und verlängerter psychoaktiver Wirkung. Somit erhöht sich bei dieser Konsumform das Risiko einer Überdosierung. Generell gibt es keinen „sicheren“ Konsumweg.
  • Safer-use bei Inhalation: „Tiefen-Einatmung“ und langes Atem-Anhalten vermeiden, um Schädigung des Atemwegsystems zu mindern.
  • Konsum von qualitätsgeprüften/kontrollierten Anbau: Schwarzmarktbezug vermeiden! Hier droht Gesundheitsschädigung durch unklaren Reinheitsgehalt, gefährliche Beimischungen, synthetische Cannabinoide usw.
  • Einschränkung der Fahrtüchtigkeit: Sie sollten unter Einfluss von Cannabis kein Kraftfahrzeug führen. Gleiches gilt für die Verkehrsteilnahme mit Fahrrad, Roller u.a. Bei Überschreitung des Grenzwertes folgt Führerscheinentzug.
  • Kein Konsum in der Schwangerschaft! Wenn Sie einen Kinderwunsch haben, schwanger sind oder stillen, sollten Sie auf den Konsum von Cannabis verzichten. Dies schützt Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes.
  • Kein Konsum beim Betätigen von sicherheitsrelevanten Maschinen: Unter dem Einfluss von Cannabis zu fahren oder Maschinen zu bedienen, kann gefährlich sein. Sorgen Sie für Ihre Sicherheit und die anderer, indem Sie in solchen Situationen niemals unter Cannabiseinfluss stehen.
  • Mischkonsum: Gleichzeitiger Konsum von Cannabis und anderen psychoaktiven Substanzen erhöht Risiken für Gesundheitsschäden und/oder ungewollte Wechselwirkung.
  • Abhängigkeit: Cannabiskonsum kann neben körperlicher und psychischer Abhängigkeit auch das Entstehen von weiteren psychischen Erkrankungen begünstigen.

Allgemein gilt: Die Kombination von Risikofaktoren erhöht die Wahrscheinlichkeit von Folgeschäden durch den Konsum von Cannabis.

(Quelle: International journal of drug policy; „Richtlinie für die Risiko-Reduzierung bei Cannabiskonsum RRRCK“: Empfehlungen, The Lower Risk Cannabis Use Guidelines (LRCUG), 07/2023)

Nüchtern fahren – sich selbst und andere nicht in Gefahr bringen:

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert alle Sinne im bestmöglichen Zustand, also volle Konzentration, Aufmerksamkeit und eine schnelle Reaktionszeit. Aus unserer Sicht ist „Nüchtern fahren“ Ehrensache.

Seit dem 22.08.2024 gelten neue Regelungen zu Cannabis und Führerschein. 
Pflichten und Rechte rund um den Straßenverkehr sind vielfältig und spiegeln sich in komplexen Gesetzen und Verwaltungsvorlagen wider. Die wesentlichen Rahmenbedingungen ergeben sich wie folgt:

Strafgesetzbuch (StGb):

Die Paragraphen §315/§316 (Gefährdung des Straßenverkehrs / Trunkenheit im Verkehr) beschreiben die Verpflichtung, den Straßenverkehr nicht zu gefährden, sondern ein Fahrzeug jederzeit sicher führen zu können. Nichtbeachtung ist eine Straftat, es drohen hohe Geldbußen, Freiheitsstrafen und/oder Führerscheinentzug.

Straßenverkehrsgesetz (StVG):

Für Alkohol und seit dem 22.08.2024 auch für Tetrahydrocannabinol (THC | Cannabis) gibt es Grenzwerte für die Teilnahme am Straßenverkehr (§ 24a).

  • Grenzwert Alkohol: 0,5 Promille Alkohol im Blut
  • Grenzwert Cannabis: 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol im Blutserum
  • Verboten ist der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Cannabis

Wer diese Werte überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger und innerhalb jeder Probezeit gibt es diese Grenzwerte nicht (§ 24c), ebenso im Alter von unter 21 Jahren: es besteht absolutes Alkohol- und Cannabisverbot.

Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

Die Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt | Führerscheinstelle) bekommt Kenntnis von Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Alkohol – oder Drogenkonsum. Unabhängig von bereits ausgesprochenen Strafen der Straf- oder Ordnungsbehörden prüft diese Behörde, ob die generelle Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr gegeben ist (FeV §13a). Eignungszweifel im Zusammenhang mit Cannabiskonsum liegen z.B. bei Verdacht auf Missbrauch oder Abhängigkeit vor. Dieser wird z.B. bei wiederholter Zuwiderhandlung im Straßenverkehr angenommen. Für eine Überprüfung der offenen Fragen kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden.

Cannabis als Medikament:

Ärztlich verordnete Medikamente unterliegen einer gesonderten Stellung, die genannten Grenzwerte für Cannabis gelten hier nicht und die Fahreignung darf nicht ohne besondere Gründe angezweifelt werden. Die im Strafgesetzbuch genannte Verpflichtung, ein Fahrzeug sicher führen zu können, gilt aber auch hier. Liegen durch den Medizinal-Cannabis verursachte Ausfallerscheinungen vor, ist das Medikamentenprivileg aufgehoben, eine Straftat – mit allen zugehörigen Folgen – wurde begangen.

Quelle: Mit Infos von der Drogenhilfe Köln

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