Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Urkunde, mit der das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung nachgewiesen werden kann. Die Kreisverwaltung Soest stellt Staatsangehörigkeitsausweise für das Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Lippstadt aus.
Personen mit Wohnsitz im Ausland stellen den Antrag bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese leitet den Antrag anschließend an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, das den Antrag dann bearbeitet.
- Staatsangehörigkeitsgesetz
- Grundgesetz
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand, zum Beispiel Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch,
- Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel
Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder zum Beispiel Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter.
51 Euro
Zahlungsarten: Bar, EC-Karte, Überweisung.
Hängt vom Einzelfall ab.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Urkunde, mit der das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung nachgewiesen werden kann. Die Kreisverwaltung Soest stellt Staatsangehörigkeitsausweise für das Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Lippstadt aus.
Personen mit Wohnsitz im Ausland stellen den Antrag bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese leitet den Antrag anschließend an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, das den Antrag dann bearbeitet.
- Staatsangehörigkeitsgesetz
- Grundgesetz
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand, zum Beispiel Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch,
- Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel
Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder zum Beispiel Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter.
51 Euro
Zahlungsarten: Bar, EC-Karte, Überweisung.
Hängt vom Einzelfall ab.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Urkunde, mit der das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung nachgewiesen werden kann. Die Kreisverwaltung Soest stellt Staatsangehörigkeitsausweise für das Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Lippstadt aus.
Personen mit Wohnsitz im Ausland stellen den Antrag bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese leitet den Antrag anschließend an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, das den Antrag dann bearbeitet.
- Staatsangehörigkeitsgesetz
- Grundgesetz
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand, zum Beispiel Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch,
- Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel
Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder zum Beispiel Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter.
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Staatsangehörigkeitsausweise
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Urkunde, mit der das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Ausstellung nachgewiesen werden kann. Die Kreisverwaltung Soest stellt Staatsangehörigkeitsausweise für das Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Lippstadt aus.
Personen mit Wohnsitz im Ausland stellen den Antrag bei der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Diese leitet den Antrag anschließend an das Bundesverwaltungsamt in Köln weiter, das den Antrag dann bearbeitet.
Notwendige Unterlagen
- Unterlagen über Abstammung und Personenstand, zum Beispiel Geburts- oder Abstammungsurkunden, Heiratsurkunden, Abschriften aus dem Familienbuch,
- Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, zum Beispiel
Einbürgerungsurkunden, Verleihungsurkunden, Bescheinigungen/ Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option, Ernennungsurkunden bei Beamten, Spätaussiedlerbescheinigungen, Staatsangehörigkeitsausweise, Reisepässe, Personalausweise, Meldebestätigungen, Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder zum Beispiel Tätigkeit als Beamtin beziehungsweise Beamter.
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
51 Euro
Zahlungsarten: Bar, EC-Karte, Überweisung.
Rechtsgrundlagen
- Staatsangehörigkeitsgesetz
- Grundgesetz