Datenschutz

Bei der Kreisverwaltung Soest werden auf vielfältige Weise personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei ist für die Bediensteten des Kreises Soest die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit eine selbstverständliche Aufgabe und hohe Verpflichtung.

Seit 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Erstmals wurde damit europaweit einheitlich geregelt, wie Unternehmen und Behörden mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen. Das neugefasste Landesdatenschutzgesetz NRW (DSG NRW) trat am 25.08.2018 zur Anwendbarkeit der Datenschutz-Grundverordnung in Kraft.

Die/Der Datenschutzbeauftragte (DSB) überwacht die Einhaltung der gesetzlichen und innerdienstlichen Vorschriften, berät und unterstützt die Behördenleitung sowie die Bediensteten bei allen Fragen zum Datenschutz.

Was sind personenbezogene Daten?

Gemäß Artikel 4 Nr. 1 DSGVO sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (sogenannte betroffene Person) beziehen. Solange ein Rückschluss auf eine Person möglich ist, gelten Daten als personenbezogene Daten. Beispiele: Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bild einer Person sowie Angaben zu körperlichen Eigenschaften oder Lebensumständen. Auch Daten, über die sich ein Personenbezug mittelbar herstellen lässt, sind als personenbezogene Daten anzusehen (z.B. Kfz-Kennzeichen, Kontonummer).

Welche Aufgaben hat eine/ein Datenschutzbeauftragte/r?

Nach Artikel 37 DSGVO muss jede öffentliche Stelle eine oder einen DSB bestellen. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten sind zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Kreisverwaltung Soest betreffen. Sie sind für die Behördenleitung und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich des Personalrates Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes. 

Auch Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen zu Datenschutz und Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der Kreisverwaltung Soest direkt an die Datenschutzbeauftragten wenden.

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der Kreisverwaltung Soest sind außerdem Datenschutzbeauftragte aller kreisangehörigen Kommunen sowie für die Entsorgungswirtschaft Kreis Soest GmbH (ESG), die Lörmeke Wasserwerk GmbH und die Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH (wfg). 

Die / Der Datenschutzbeauftragte des Kreises Soest ist nicht zuständig für die Tätigkeit anderer Behörden, sonstiger öffentlicher Stellen des Landes NRW, des Bundes oder privater Unternehmen - zuständig sind deren eigene Datenschutzbeauftragte, sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

Bei Konflikten zwischen Privatpersonen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (z.B. Videoüberwachung) wenden Sie sich bitte an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW, Kontaktdaten siehe unten).

Betroffenenrechte

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft, Artikel 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung, Artikel 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO
  • Recht eine erteilte Einwilligung jederzeit zu widerrufen, Artikel 7 DSGVO
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, Artikel 77 DSGVO

Kontakt

  1. 02921 30-2510 und 2511
  2. datenschutz@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr