Ortsrecht
Ortsrecht bezeichnet die vom Kreis Soest erlassenen Satzungen und ordnungsbehördlichen Rechtsverordnungen. In der Taxentarifordnung sind zum Beispiel die konkreten Preise für Taxifahrten im Kreis Soest geregelt. In der Geschäftsordnung für den Kreistag steht, wie seine Sitzungen ablaufen. Und in der Abfallgebührensatzung ist geregelt, was die Entsorgung von Abfällen kostet.
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Rechtsgrundlagen
- Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Kontakt
- 02921 30-2301
- christin.thiemann@kreis-soest.de
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- Öffnungszeiten
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Hoher Weg 1-3
59494 Soest
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