Tierausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren

Um die Gesundheit von Tieren zu schützen, müssen Tierausstellungen im Kreisgebiet rechtzeitig schriftlich beim Veterinäramt des Kreises Soest angemeldet werden. Veterinärmediziner des Kreises überprüfen dann während der Veranstaltung, ob die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Bricht eine Tierseuche aus, können schnell Aufenthaltsort und Herkunftsort von infizierten Kontakttieren ermittelt werden.

Kaninchen im Käfig. Foto: © Vely - Fotolia.com
Foto: © Vely - Fotolia.com

Außerdem kann die Veranstaltung rechtzeitig abgesagt werden, falls für Tiere im Vorfeld ein Gesundheitsrisiko festgestellt wird.

Anmeldefristen

  • Spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel einschließlich Papageien und Sittiche
  • Spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei Hunden und Katzen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinärdienstes geben gerne über zu beachtende Vorschriften für solche Veranstaltungen Auskunft.

Anmeldeformular für die Veranstaltung für Hunde oder Katzen. In anderen Fällen ist die Anmeldung formlos möglich.

Hängt vom Einzelfall ab.

Hängt vom Einzelfall ab.

Zahlungsarten: Überweisung, nachdem die Gebührenrechnung schriftlich zugestellt wurde.

  • Tiergesundheitsgesetz
  • Viehverkehrsverordnung
  • Verordnungen zu den entsprechenden Krankheiten
  1. 02921 30-2186
  2. vet.leb@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
Tierausstellung, Tierschau, Tierveranstaltung