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Hebammen - Meldepflicht

Hebammen müssen laut Gesetzgeber den Stand ihrer Tätigkeit bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt melden. Unter „Links“ finden Sie hierfür das Formular „Tätigkeitsanzeige Hebammen“. Nutzen Sie bitte dieses Formular für Ihre "Jährliche Mitteilung" jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres und bei folgenden Anlässen.

Hebamme untersucht Bauch einer Schwangeren. Foto: © Iurii Sokolov - Fotolia.com
Foto: © Iurii Sokolov - Fotolia.com
  • Beginn der Berufsausübung (zusätzliche Unterlagen notwendig, siehe Niederlassung)
  • Änderung persönlicher Daten oder Tätigkeit / Beschäftigungsart (Ummeldung)
  • Beendigung oder Aussetzung der Tätigkeit

Niederlassung

Sollten Sie uns den Beginn Ihrer Berufsausübung melden, benötigen wir zusätzlich zum ausgefüllten Formular "Tätigkeitsanzeige Hebammen" noch folgende Unterlagen:

  • Beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Kopie Ihres Personalausweises
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Immunitätsnachweis Masern

Wenn Sie eine schriftliche Bestätigung benötigen, dass Sie Ihre Praxis ordnungsgemäß bei der unteren Gesundheitsbehörde des Kreises Soest angemeldet haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Für die Bestätigung wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 Euro erhoben.

Fortbildungen

Als Hebamme müssen Sie sich gemäß Berufsordnung regelmäßig beruflich fortbilden und Ihre Fortbildungen der unteren Gesundheitsbehörde alle drei Jahre nachweisen. Falls Hebammen mitten im Überprüfungszeitraum ihre Ausbildung beenden, wird die Anzahl der nachzuweisenden Stunden vom Gesundheitsamt anteilig festgelegt. 

Die Fortbildungspflicht kann auf Antrag in folgenden Fällen ruhen, soweit die Pausen mindestens drei Monate andauern:

  • bei Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz
  • Elternzeit
  • Arbeitsunfähigkeit oder
  • ruhender Berufstätigkeit

Für den aktuellen Fortbildungszeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Mai 2023 reichen Sie uns bitte Ihre Fortbildungsnachweise per Post oder digital spätestens bis zum 15. Juni 2023 ein. Sind Sie freiberuflich tätig, lassen Sie uns zusammen mit den Fortbildungsnachweisen außerdem bitte einen erneuten Haftpflichtversicherungsnachweis zukommen.

Zudem sind wir als untere Gesundheitsbehörde für die Anerkennung von Hebammen-Fortbildungen zuständig, die im Kreis Soest angeboten werden. Möchten Sie eine Fortbildung zertifizieren lassen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Niederlassung:

  • Formular "Tätigkeitsanzeige Hebammen"
  • Beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung,
  • einfache Kopie Ihres Personalausweises,
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
  • Immunitätsnachweis Masern 

 Eingereichte Teilnahmebescheinigungen müssen folgende Informationen enthalten: 

  • Name, Vorname und Anschrift des Teilnehmers
  • Erkennbaren Bezug zur Berufsausübung als Hebamme durch detaillierte Schilderung des Fortbildungsthemas
  • Fortbildungstermin/e
  • Anzahl der Fortbildungsstunden
  • Ausstellungsdatum
  • Adresse, Telefonnummer, Unterschrift des Veranstalters
  • Angaben über die Berufsbezeichnung der/des Dozenten, zum Beispiel Arzt oder Hebamme
  • Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz – HebG)
  • Landesgesetz über den Beruf der Hebammen (Landeshebammengesetz – LHebG NRW)
  • Berufsordnung für Hebammen NRW (HebBO NRW)
  • Gesetz über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz – GBerG NRW)
  1. 02921 30-2136
  2. annette.mend@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
Hebamme, Tätigkeitsnachweis, Fortbildung, Niederlassung