Zu den zentralen Aufgaben des Infektionsschutzes gehört es, die Einwohnerinnen und Einwohner vor Krankheiten zu schützen. Deshalb kontrolliert das Gesundheitsamt des Kreises unter anderem regelmäßig alle hygienerelevanten Einrichtungen, verfolgt Hinweise auf Mängel aus der Bevölkerung und berät sowohl Bürger als auch Einrichtungen in Sachen Hygienevorschriften.
Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen
Besonders in gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheimen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Einhaltung der Hygiene sicherzustellen. Das Gesundheitsamt berät und überwacht entsprechende Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch gewerbliche Anbieter von hygienerelevanten Leistungen wie Tätowierer und Piercer, Podologen oder Fußpfleger.
Hygiene in Einrichtungen gemäß HygMedVO-NRW
Alle Krankenhäuser und alle Reha-Kliniken im Kreisgebiet besichtigt das Gesundheitsamt einmal im Jahr, um Hygienestandards und den baulichen Zustand zu überprüfen. Die Häuser erhalten einen schriftlichen Begehungsbericht. Darin werden gegebenenfalls Vorgaben zur Beseitigung erkannter Mängel gemacht. Die Krankenhaushygieneüberwachung ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der stationären Patientenversorgung.
Auch ambulant operierende Einrichtungen wie Arztpraxen und ambulante Operationszentren werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Grund sind immer häufigere ambulante Eingriffe und Operationen. Das ambulante Operieren darf jedoch nicht mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden sein als ein operativer Eingriff während einer stationären Behandlung.
Labore, die mit Krankheitserregern arbeiten, bedürfen einer Genehmigung und werden im laufenden Betrieb ebenfalls regelmäßig überprüft.
Hinweise von Bürgern
Das Gesundheitsamt nimmt jeden Hinweis über mangelnde hygienische Bedingungen in öffentlichen Bereichen entgegen, um das Auftreten von Infektionskrankheiten zu vermeiden.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Hygiene-Verordnung NRW
- Krankenhausgestaltungsgesetz NRW
- Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)
- Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Institutes
- Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250)
- Erhebungsbogen bei Pflegeeinrichtungen
Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und sonstige Einrichtungen:
- Je nach Aufwand wird für die Besichtigung eine Gebühr in Höhe von 65 Euro bis 250 Euro erhoben, die durch Überweisung an die Kreiskasse Soest gezahlt wird.
- Beratungen zu Fragen der allgemeinen Hygiene und zum Infektionsschutz sind für Betreiber und Kunden kostenfrei.
Zahlungsarten:
- Überweisung
- MRE-Netzwerk Kreis Soest
- Hygieneverordnung NRW
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Robert Koch-Institut (RKI)
- RKI-Empfehlung: Anforderungen der Hygiene beim ambulanten Operieren in Krankenhaus und Praxis
- RKI-Empfehlung: Händehygiene
- Infektionsprävention in Heimen - Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI)
- Landeszentrum Gesundheit NRW
- Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene
- Raumklima in Schulen
- Hygieneleitfaden 2023 Kita
- Hygieneleitfaden 2023 Schule
Zu den zentralen Aufgaben des Infektionsschutzes gehört es, die Einwohnerinnen und Einwohner vor Krankheiten zu schützen. Deshalb kontrolliert das Gesundheitsamt des Kreises unter anderem regelmäßig alle hygienerelevanten Einrichtungen, verfolgt Hinweise auf Mängel aus der Bevölkerung und berät sowohl Bürger als auch Einrichtungen in Sachen Hygienevorschriften.
Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen
Besonders in gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheimen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Einhaltung der Hygiene sicherzustellen. Das Gesundheitsamt berät und überwacht entsprechende Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch gewerbliche Anbieter von hygienerelevanten Leistungen wie Tätowierer und Piercer, Podologen oder Fußpfleger.
Hygiene in Einrichtungen gemäß HygMedVO-NRW
Alle Krankenhäuser und alle Reha-Kliniken im Kreisgebiet besichtigt das Gesundheitsamt einmal im Jahr, um Hygienestandards und den baulichen Zustand zu überprüfen. Die Häuser erhalten einen schriftlichen Begehungsbericht. Darin werden gegebenenfalls Vorgaben zur Beseitigung erkannter Mängel gemacht. Die Krankenhaushygieneüberwachung ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der stationären Patientenversorgung.
Auch ambulant operierende Einrichtungen wie Arztpraxen und ambulante Operationszentren werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Grund sind immer häufigere ambulante Eingriffe und Operationen. Das ambulante Operieren darf jedoch nicht mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden sein als ein operativer Eingriff während einer stationären Behandlung.
Labore, die mit Krankheitserregern arbeiten, bedürfen einer Genehmigung und werden im laufenden Betrieb ebenfalls regelmäßig überprüft.
Hinweise von Bürgern
Das Gesundheitsamt nimmt jeden Hinweis über mangelnde hygienische Bedingungen in öffentlichen Bereichen entgegen, um das Auftreten von Infektionskrankheiten zu vermeiden.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Hygiene-Verordnung NRW
- Krankenhausgestaltungsgesetz NRW
- Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)
- Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Institutes
- Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250)
- Erhebungsbogen bei Pflegeeinrichtungen
Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und sonstige Einrichtungen:
- Je nach Aufwand wird für die Besichtigung eine Gebühr in Höhe von 65 Euro bis 250 Euro erhoben, die durch Überweisung an die Kreiskasse Soest gezahlt wird.
- Beratungen zu Fragen der allgemeinen Hygiene und zum Infektionsschutz sind für Betreiber und Kunden kostenfrei.
Zahlungsarten:
- Überweisung
- MRE-Netzwerk Kreis Soest
- Hygieneverordnung NRW
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Robert Koch-Institut (RKI)
- RKI-Empfehlung: Anforderungen der Hygiene beim ambulanten Operieren in Krankenhaus und Praxis
- RKI-Empfehlung: Händehygiene
- Infektionsprävention in Heimen - Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI)
- Landeszentrum Gesundheit NRW
- Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene
- Raumklima in Schulen
- Hygieneleitfaden 2023 Kita
- Hygieneleitfaden 2023 Schule
Gabriele
Paetschke
sonstige Außenstelle
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- gabriele.paetschke@kreis-soest.de
Hygiene in Einrichtungen
Zu den zentralen Aufgaben des Infektionsschutzes gehört es, die Einwohnerinnen und Einwohner vor Krankheiten zu schützen. Deshalb kontrolliert das Gesundheitsamt des Kreises unter anderem regelmäßig alle hygienerelevanten Einrichtungen, verfolgt Hinweise auf Mängel aus der Bevölkerung und berät sowohl Bürger als auch Einrichtungen in Sachen Hygienevorschriften.
Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen
Besonders in gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen, wie zum Beispiel Alten- und Pflegeheimen oder Schulen, ist es im Sinne des Infektionsschutzes notwendig, die Einhaltung der Hygiene sicherzustellen. Das Gesundheitsamt berät und überwacht entsprechende Gemeinschaftseinrichtungen, aber auch gewerbliche Anbieter von hygienerelevanten Leistungen wie Tätowierer und Piercer, Podologen oder Fußpfleger.
Hygiene in Einrichtungen gemäß HygMedVO-NRW
Alle Krankenhäuser und alle Reha-Kliniken im Kreisgebiet besichtigt das Gesundheitsamt einmal im Jahr, um Hygienestandards und den baulichen Zustand zu überprüfen. Die Häuser erhalten einen schriftlichen Begehungsbericht. Darin werden gegebenenfalls Vorgaben zur Beseitigung erkannter Mängel gemacht. Die Krankenhaushygieneüberwachung ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der stationären Patientenversorgung.
Auch ambulant operierende Einrichtungen wie Arztpraxen und ambulante Operationszentren werden in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Grund sind immer häufigere ambulante Eingriffe und Operationen. Das ambulante Operieren darf jedoch nicht mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden sein als ein operativer Eingriff während einer stationären Behandlung.
Labore, die mit Krankheitserregern arbeiten, bedürfen einer Genehmigung und werden im laufenden Betrieb ebenfalls regelmäßig überprüft.
Hinweise von Bürgern
Das Gesundheitsamt nimmt jeden Hinweis über mangelnde hygienische Bedingungen in öffentlichen Bereichen entgegen, um das Auftreten von Infektionskrankheiten zu vermeiden.
Links
- MRE-Netzwerk Kreis Soest
- Hygieneverordnung NRW
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Robert Koch-Institut (RKI)
- RKI-Empfehlung: Anforderungen der Hygiene beim ambulanten Operieren in Krankenhaus und Praxis
- RKI-Empfehlung: Händehygiene
- Infektionsprävention in Heimen - Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI)
- Landeszentrum Gesundheit NRW
- Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene
Notwendige Unterlagen
- Erhebungsbogen bei Pflegeeinrichtungen
Kosten
Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und sonstige Einrichtungen:
- Je nach Aufwand wird für die Besichtigung eine Gebühr in Höhe von 65 Euro bis 250 Euro erhoben, die durch Überweisung an die Kreiskasse Soest gezahlt wird.
- Beratungen zu Fragen der allgemeinen Hygiene und zum Infektionsschutz sind für Betreiber und Kunden kostenfrei.
Zahlungsarten:
- Überweisung
Rechtsgrundlagen
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Hygiene-Verordnung NRW
- Krankenhausgestaltungsgesetz NRW
- Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO)
- Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert Koch-Institutes
- Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
- Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe 250 (TRBA 250)