Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung besichtigen insbesondere zum Schutz der Verbraucher regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe lagern oder diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben. Die wichtigsten dieser Betriebe und Einrichtungen sind Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Baumärkte und Landhandelsbetriebe.
Außerdem erteilt das Sachgebiet auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderliche Erlaubnis und genehmigt Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln. Es stellt auch die Erlaubnis zum Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen aus, beglaubigt Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, berät zur Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen und arbeitet beim Import von Arzneimitteln mit dem Zoll zusammen.
Sprechstunde
Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen. Die all- gemeine Sprechstunde findet immer Montags von 9.30 bis 12.30 Uhr statt.
- Apothekengesetz
- Apothekenbetriebsordnung
- Arzneimittelgesetz
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
- Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Chemikalien-Verbotsverordnung
Informationen zu notwendigen Unterlagen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen.
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
Informationen zu Bearbeitungszeiten erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Apotheken und Arzneimittelhandel - diverse Online-Anträge
- Zum Umgang mit Betäubungsmitteln in der ambulanten Palliativversorgung – Fragen und Antworten rund um die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (PDF)
- Informationsveranstaltung des Amtsapothekers im November 2018
- Erhebungsbogen Waagen 2015
- Notfall-Liste Palliativmedizin
- Verschreiben von Betäubungsmittel (BtM) im Rahmen der Versorgung von Heimbewohnern
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung besichtigen insbesondere zum Schutz der Verbraucher regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe lagern oder diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben. Die wichtigsten dieser Betriebe und Einrichtungen sind Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Baumärkte und Landhandelsbetriebe.
Außerdem erteilt das Sachgebiet auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderliche Erlaubnis und genehmigt Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln. Es stellt auch die Erlaubnis zum Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen aus, beglaubigt Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, berät zur Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen und arbeitet beim Import von Arzneimitteln mit dem Zoll zusammen.
Sprechstunde
Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen. Die all- gemeine Sprechstunde findet immer Montags von 9.30 bis 12.30 Uhr statt.
- Apothekengesetz
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- Arzneimittelgesetz
- Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
- Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Chemikalien-Verbotsverordnung
Informationen zu notwendigen Unterlagen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen.
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
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- Apotheken und Arzneimittelhandel - diverse Online-Anträge
- Zum Umgang mit Betäubungsmitteln in der ambulanten Palliativversorgung – Fragen und Antworten rund um die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (PDF)
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- Erhebungsbogen Waagen 2015
- Notfall-Liste Palliativmedizin
- Verschreiben von Betäubungsmittel (BtM) im Rahmen der Versorgung von Heimbewohnern
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung besichtigen insbesondere zum Schutz der Verbraucher regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe lagern oder diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben. Die wichtigsten dieser Betriebe und Einrichtungen sind Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Baumärkte und Landhandelsbetriebe.
Außerdem erteilt das Sachgebiet auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderliche Erlaubnis und genehmigt Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln. Es stellt auch die Erlaubnis zum Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen aus, beglaubigt Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, berät zur Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen und arbeitet beim Import von Arzneimitteln mit dem Zoll zusammen.
Sprechstunde
Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen. Die all- gemeine Sprechstunde findet immer Montags von 9.30 bis 12.30 Uhr statt.
- Apothekengesetz
- Apothekenbetriebsordnung
- Arzneimittelgesetz
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- Betäubungsmittelgesetz
- Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
- Chemikaliengesetz
- Gefahrstoffverordnung
- Chemikalien-Verbotsverordnung
Informationen zu notwendigen Unterlagen erteilen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen.
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung besichtigen insbesondere zum Schutz der Verbraucher regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe lagern oder diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben. Die wichtigsten dieser Betriebe und Einrichtungen sind Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Baumärkte und Landhandelsbetriebe.
Außerdem erteilt das Sachgebiet auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderliche Erlaubnis und genehmigt Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln. Es stellt auch die Erlaubnis zum Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen aus, beglaubigt Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, berät zur Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen und arbeitet beim Import von Arzneimitteln mit dem Zoll zusammen.
Sprechstunde
Grundsätzlich besteht jederzeit die Möglichkeit, nach Vereinbarung ein vertrauliches Gespräch zu führen. Die all- gemeine Sprechstunde findet immer Montags von 9.30 bis 12.30 Uhr statt.
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Für die Besichtigungstätigkeit, Genehmigung von Versorgungsverträgen und die Erteilung der Erlaubnisse werden grundsätzlich Gebühren erhoben. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Auskunft zur Gebührenhöhe der einzelnen Dienstleistungen.
Zahlungsarten: Nach Bekanntgabe eines Gebührenbescheides muss die Gebühr überwiesen werden.
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Christian
Stockebrand
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- christian.stockebrand@kreis-soest.de
Dagmar
Petto
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- dagmar.petto@kreis-soest.de
Annette
Schäfer
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- annette.schaefer@kreis-soest.de
Rolf
Peters
Kreishaus
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- rolf.peters@kreis-soest.de
Sabine
Hachmann-Lichte
Kreishaus
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Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- sabine.hachmann-lichte@kreis-soest.de
Anja
Breuer
Kreishaus
Montag
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Mittwoch
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Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Arzneimittel-, Apotheken- und Gefahrstoffüberwachung besichtigen insbesondere zum Schutz der Verbraucher regelmäßig Betriebe und Einrichtungen, die Arzneimittel, Betäubungsmittel oder Gefahrstoffe lagern oder diese im Einzelhandel an Endverbraucher abgeben. Die wichtigsten dieser Betriebe und Einrichtungen sind Krankenhäuser, Apotheken, Arztpraxen, Heime, Drogeriemärkte, Reformhäuser, Baumärkte und Landhandelsbetriebe.
Außerdem erteilt das Sachgebiet auf Antrag die zum Betreiben einer Apotheke erforderliche Erlaubnis und genehmigt Verträge zur Versorgung von Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen mit Arzneimitteln. Es stellt auch die Erlaubnis zum Handel mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen aus, beglaubigt Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, berät zur Mitnahme von Arzneimitteln auf Reisen und arbeitet beim Import von Arzneimitteln mit dem Zoll zusammen.
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