Für schwangere Frauen in besonderen Notlagen gibt es die Möglichkeit während der Schwangerschaft über die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ eine einmalige Beihilfe für zum Beispiel Umstandskleidung und Babyerstausstattung zu beantragen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest bietet hierzu Beratungen an und hilft beim Ausfüllen des Antrags.
Von einer Schwangerschaft zu erfahren, kann die unterschiedlichsten Gefühle auslösen: Von Überraschung und Freude bis hin zu Angst und Verzweiflung. Eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten können die ersten Wochen einer Schwangerschaft prägen. Insbesondere Zukunftssorgen und finanzielle Nöte überlagern oftmals die freudige Erwartung: Haben wir überhaupt die finanziellen Mittel, um ein Kind groß zu ziehen? Was ist, wenn wir unsere Jobs verlieren? Wovon sollen wir uns eine Erstausstattung anschaffen?
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Stiftungsmittel können Schwangere erhalten, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel haben, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt selbst zu bestreiten. Die Antragsstellung ist nur in einem persönlichen Gespräch möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Gelder besteht nicht.
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"
- Vergaberichtlinien der „Bundesstiftung Mutter und Kind"
- Personalausweis
- Mutterpass
- Einkommensnachweise
- Bescheid Jobcenter/Sozialamt
Die Beratungen sind kostenlos.
Hängt vom Einzelfall ab.
- Bundesstiftung Mutter und Kind
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"
- Vergaberichtlinien der „Bundesstiftung Mutter und Kind"
- Beihilfe – für schwangere Frauen in besonderen Notlagen
- Flyer Schwanger? Wir beraten und helfen - neutral, kostenfrei und vertraulich.
Für schwangere Frauen in besonderen Notlagen gibt es die Möglichkeit während der Schwangerschaft über die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ eine einmalige Beihilfe für zum Beispiel Umstandskleidung und Babyerstausstattung zu beantragen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest bietet hierzu Beratungen an und hilft beim Ausfüllen des Antrags.
Von einer Schwangerschaft zu erfahren, kann die unterschiedlichsten Gefühle auslösen: Von Überraschung und Freude bis hin zu Angst und Verzweiflung. Eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten können die ersten Wochen einer Schwangerschaft prägen. Insbesondere Zukunftssorgen und finanzielle Nöte überlagern oftmals die freudige Erwartung: Haben wir überhaupt die finanziellen Mittel, um ein Kind groß zu ziehen? Was ist, wenn wir unsere Jobs verlieren? Wovon sollen wir uns eine Erstausstattung anschaffen?
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Stiftungsmittel können Schwangere erhalten, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel haben, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt selbst zu bestreiten. Die Antragsstellung ist nur in einem persönlichen Gespräch möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Gelder besteht nicht.
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Die Beratungen sind kostenlos.
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- Vergaberichtlinien der „Bundesstiftung Mutter und Kind"
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Für schwangere Frauen in besonderen Notlagen gibt es die Möglichkeit während der Schwangerschaft über die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ eine einmalige Beihilfe für zum Beispiel Umstandskleidung und Babyerstausstattung zu beantragen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest bietet hierzu Beratungen an und hilft beim Ausfüllen des Antrags.
Von einer Schwangerschaft zu erfahren, kann die unterschiedlichsten Gefühle auslösen: Von Überraschung und Freude bis hin zu Angst und Verzweiflung. Eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten können die ersten Wochen einer Schwangerschaft prägen. Insbesondere Zukunftssorgen und finanzielle Nöte überlagern oftmals die freudige Erwartung: Haben wir überhaupt die finanziellen Mittel, um ein Kind groß zu ziehen? Was ist, wenn wir unsere Jobs verlieren? Wovon sollen wir uns eine Erstausstattung anschaffen?
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Stiftungsmittel können Schwangere erhalten, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel haben, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt selbst zu bestreiten. Die Antragsstellung ist nur in einem persönlichen Gespräch möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Gelder besteht nicht.
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Für schwangere Frauen in besonderen Notlagen gibt es die Möglichkeit während der Schwangerschaft über die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ eine einmalige Beihilfe für zum Beispiel Umstandskleidung und Babyerstausstattung zu beantragen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest bietet hierzu Beratungen an und hilft beim Ausfüllen des Antrags.
Von einer Schwangerschaft zu erfahren, kann die unterschiedlichsten Gefühle auslösen: Von Überraschung und Freude bis hin zu Angst und Verzweiflung. Eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten können die ersten Wochen einer Schwangerschaft prägen. Insbesondere Zukunftssorgen und finanzielle Nöte überlagern oftmals die freudige Erwartung: Haben wir überhaupt die finanziellen Mittel, um ein Kind groß zu ziehen? Was ist, wenn wir unsere Jobs verlieren? Wovon sollen wir uns eine Erstausstattung anschaffen?
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Stiftungsmittel können Schwangere erhalten, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel haben, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt selbst zu bestreiten. Die Antragsstellung ist nur in einem persönlichen Gespräch möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Gelder besteht nicht.
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Inga
Holt
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- inga.holt@kreis-soest.de
Julia
Krick
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- julia.krick@kreis-soest.de
Marianne
Schaefer
Kreishaus
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- marianne.schaefer@kreis-soest.de
Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens
Für schwangere Frauen in besonderen Notlagen gibt es die Möglichkeit während der Schwangerschaft über die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ eine einmalige Beihilfe für zum Beispiel Umstandskleidung und Babyerstausstattung zu beantragen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest bietet hierzu Beratungen an und hilft beim Ausfüllen des Antrags.
Von einer Schwangerschaft zu erfahren, kann die unterschiedlichsten Gefühle auslösen: Von Überraschung und Freude bis hin zu Angst und Verzweiflung. Eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten können die ersten Wochen einer Schwangerschaft prägen. Insbesondere Zukunftssorgen und finanzielle Nöte überlagern oftmals die freudige Erwartung: Haben wir überhaupt die finanziellen Mittel, um ein Kind groß zu ziehen? Was ist, wenn wir unsere Jobs verlieren? Wovon sollen wir uns eine Erstausstattung anschaffen?
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Stiftungsmittel können Schwangere erhalten, die nicht ausreichend eigene finanzielle Mittel haben, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt selbst zu bestreiten. Die Antragsstellung ist nur in einem persönlichen Gespräch möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Gelder besteht nicht.
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Notwendige Unterlagen
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- Mutterpass
- Einkommensnachweise
- Bescheid Jobcenter/Sozialamt
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Die Beratungen sind kostenlos.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"
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