Für schwangere Frauen in besonderen Notlagen gibt es die Möglichkeit während der Schwangerschaft über die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ eine einmalige Beihilfe für eine Babyerstausstattung zu beantragen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest bietet hierzu Informationen an und hilft beim Ausfüllen des Antrags.
Von einer Schwangerschaft zu erfahren, kann unterschiedliche Gefühle auslösen: Von Überraschung und Freude bis hin zu Angst und Verzweiflung. Eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten können die ersten Wochen einer Schwangerschaft prägen. Insbesondere Zukunftssorgen und finanzielle Nöte überlagern oftmals die freudige der Erwartung: Haben wir überhaupt die finanziellen Mittel, um ein Kind groß zu ziehen? Was ist, wenn wir unsere Jobs verlieren?
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Bundesstiftungsmittel können Schwangere erhalten, die sich in einer persönlichen Notlage befinden und deren eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt selbst zu bestreiten. Die Antragstellung ist nur in einem persönlichen Gespräch möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Gelder besteht nicht.
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"
- Vergaberichtlinien der „Bundesstiftung Mutter und Kind"
- Personalausweis/Ausweisdokumente
- Mutterpass
- Einkommensnachweise
- Bescheid Jobcenter/Sozialamt
Die Beratungen sind kostenlos.
Hängt vom Einzelfall ab.
Für schwangere Frauen in besonderen Notlagen gibt es die Möglichkeit während der Schwangerschaft über die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ eine einmalige Beihilfe für eine Babyerstausstattung zu beantragen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest bietet hierzu Informationen an und hilft beim Ausfüllen des Antrags.
Von einer Schwangerschaft zu erfahren, kann unterschiedliche Gefühle auslösen: Von Überraschung und Freude bis hin zu Angst und Verzweiflung. Eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten können die ersten Wochen einer Schwangerschaft prägen. Insbesondere Zukunftssorgen und finanzielle Nöte überlagern oftmals die freudige der Erwartung: Haben wir überhaupt die finanziellen Mittel, um ein Kind groß zu ziehen? Was ist, wenn wir unsere Jobs verlieren?
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Bundesstiftungsmittel können Schwangere erhalten, die sich in einer persönlichen Notlage befinden und deren eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt selbst zu bestreiten. Die Antragstellung ist nur in einem persönlichen Gespräch möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Gelder besteht nicht.
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"
- Vergaberichtlinien der „Bundesstiftung Mutter und Kind"
- Personalausweis/Ausweisdokumente
- Mutterpass
- Einkommensnachweise
- Bescheid Jobcenter/Sozialamt
Die Beratungen sind kostenlos.
Hängt vom Einzelfall ab.
Für schwangere Frauen in besonderen Notlagen gibt es die Möglichkeit während der Schwangerschaft über die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ eine einmalige Beihilfe für eine Babyerstausstattung zu beantragen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest bietet hierzu Informationen an und hilft beim Ausfüllen des Antrags.
Von einer Schwangerschaft zu erfahren, kann unterschiedliche Gefühle auslösen: Von Überraschung und Freude bis hin zu Angst und Verzweiflung. Eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten können die ersten Wochen einer Schwangerschaft prägen. Insbesondere Zukunftssorgen und finanzielle Nöte überlagern oftmals die freudige der Erwartung: Haben wir überhaupt die finanziellen Mittel, um ein Kind groß zu ziehen? Was ist, wenn wir unsere Jobs verlieren?
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Bundesstiftungsmittel können Schwangere erhalten, die sich in einer persönlichen Notlage befinden und deren eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt selbst zu bestreiten. Die Antragstellung ist nur in einem persönlichen Gespräch möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Gelder besteht nicht.
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"
- Vergaberichtlinien der „Bundesstiftung Mutter und Kind"
- Personalausweis/Ausweisdokumente
- Mutterpass
- Einkommensnachweise
- Bescheid Jobcenter/Sozialamt
Die Beratungen sind kostenlos.
Hängt vom Einzelfall ab.
Marianne
Schaefer
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- marianne.schaefer@kreis-soest.de
Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens
Für schwangere Frauen in besonderen Notlagen gibt es die Möglichkeit während der Schwangerschaft über die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ eine einmalige Beihilfe für eine Babyerstausstattung zu beantragen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest bietet hierzu Informationen an und hilft beim Ausfüllen des Antrags.
Von einer Schwangerschaft zu erfahren, kann unterschiedliche Gefühle auslösen: Von Überraschung und Freude bis hin zu Angst und Verzweiflung. Eine Vielzahl von Fragen und Unsicherheiten können die ersten Wochen einer Schwangerschaft prägen. Insbesondere Zukunftssorgen und finanzielle Nöte überlagern oftmals die freudige der Erwartung: Haben wir überhaupt die finanziellen Mittel, um ein Kind groß zu ziehen? Was ist, wenn wir unsere Jobs verlieren?
Wer kann die Unterstützung beantragen?
Bundesstiftungsmittel können Schwangere erhalten, die sich in einer persönlichen Notlage befinden und deren eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt selbst zu bestreiten. Die Antragstellung ist nur in einem persönlichen Gespräch möglich. Ein Rechtsanspruch auf diese Gelder besteht nicht.
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Notwendige Unterlagen
- Personalausweis/Ausweisdokumente
- Mutterpass
- Einkommensnachweise
- Bescheid Jobcenter/Sozialamt
Bearbeitungsdauer
Hängt vom Einzelfall ab.
Kosten
Die Beratungen sind kostenlos.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens"
- Vergaberichtlinien der „Bundesstiftung Mutter und Kind"