Schülerbeförderung

Als Schulträger ist der Kreis Soest nach der Schülerfahrkostenverordnung verpflichtet, Fahrkosten für die Schülerinnen und Schüler seiner Schulen zu tragen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Der Schulträger übernimmt die Kosten für die wirtschaftlichste Beförderung.

Haltestellenschild Schulbus Foto: © maho - Fotolia.com
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Unter den folgenden Punkten stehen Antworten auf die meistgestellten Fragen. Weitere Fragen beantworten gerne die Mitarbeiterinnen im Büro der Schulverwaltung Ihres Berufskollegs.

Voraussetzungen

Unter folgenden Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf die Übernahme von Schülerfahrkosten:

1. Wohnort liegt in Nordrhein-Westfalen.
2. Besuch einer der folgenden vollzeitschulischen Bildungsgänge:

  • Berufsorientierungsjahr
  • Berufsgrundschuljahr
  • Berufsfachschule
  • Berufliches Gymnasium
  • Fachoberschule
  • Fachschule Sozialpädagogik
  • Fachschule für Heilerziehungspflege

3. Der einfache Schulweg von Ihrer Wohnung zur Schule beträgt mehr als fünf Kilometer. Maßgeblich ist aber nicht die tatsächlich gefahrene Strecke, sondern der kürzeste zumutbare Fußweg.

4. Es besteht kein Anspruch auf Leistungen oder Zuschüsse nach anderen Vorschriften, die Schülerfahrkosten betreffen.

5. Die Schülerin oder der Schüler besucht die nächstgelegene Schule. Sofern sich die Schülerin oder der Schüler im Rahmen der freien Berufsschulwahl für eine andere Schule entscheiden, werden die Fahrkosten nur bis zur nächstgelegenen Schule übernommen. In diesem Fall erhalten Sie keine Fahrkarte.

  • Schulgesetz (SchulG)
  • Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)
  1. 02921 9639-22
  2. petra.schaefer@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Börde-Berufskolleg
    Geschwister-Scholl-Str. 1
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 3664-14
  2. birgit.kroll@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Hubertus-Schwartz-Berufskolleg
    Hattroper Weg 16
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 2900-20
  2. melanie.eickhoff@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Lippe-Berufskolleg
    Otto-Hahn-Str. 25
    59557 Lippstadt
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details
  1. 02921 2900-20
  2. natascha.matis@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Lippe-Berufskolleg
    Otto-Hahn-Str. 25
    59557 Lippstadt
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag:08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Mittwoch:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstag:08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    Freitag:08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  7. Details

FAQ

Keinen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben Schüler oder Schülerinnen folgender Bildungsgänge:

  • Bildungsgänge, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt
  • Berufsschule (Ausnahme: Bezirksfachklassen).

Die Schule schickt Ihnen einen Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten zu. Bitte füllen Sie dieses Formular sorgfältig aus und geben es unterschrieben im Büro der Schulverwaltung ab.

Ob eine Fahrkarte ausgestellt wird, hängt zum einen davon ab,

  • welchen Bildungsgang Sie besuchen. In Bildungsgängen mit einem angegliederten Praktikum erhalten Sie nach Möglichkeit eine Fahrkarte, die zur Fahrt zum Unterricht und zur Praktikumsstelle berechtigt. Zum Teil besteht jedoch nur die Möglichkeit, die Fahrkosten über eine nachträgliche Erstattung geltend zu machen.
  • in welchem Ort Sie wohnen. Der Schulträger übernimmt die monatlichen Schülerfahrkosten in Höhe von bis zu 100 Euro. Sind die Kosten für eine Fahrkarte höher, wird keine Fahrkarte ausgestellt. Die Schülerfahrkosten werden in diesem Fall rückwirkend erstattet. In diesen Fällen erhalten Sie eine gesonderte Mitteilung.

Bitte wenden Sie sich beim Verlust der Fahrkarte direkt an die für Sie zuständige Verkehrsgesellschaft. Eine Neuausstellung der Fahrkarte in der Schule ist nicht möglich.

Bei einem Umzug ist die Adresse rechtzeitig (mindestens zwei Wochen vorher) im Büro der Schulverwaltung anzugeben. Die neue Fahrkarte wird dann zum Umzugstermin gegen die alte Fahrkarte ausgetauscht.

Sofern Sie das Berufskolleg verlassen, müssen Sie Ihre Fahrkarte abgeben. Sollten Sie in einen anderen Bildungsgang Ihres Berufskollegs wechseln, ist der Wechsel ebenfalls anzuzeigen.

Für die kreiseigenen Förderschulen (Bodelschwingh-Schule, Don-Bosco-Schule, Clarenbach-Schule, Peter-Härtling-Schule, Jacob-Grimm-Schule, Lindenschule) übernimmt der Kreis Soest den Schülertransport im Rahmen eines organisierten Schülerspezialverkehrs. Die genauen Bedingungen sind bei der Anmeldung mit der Schulleitung der jeweiligen Schule abzuklären.