Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Betreiber einer Anlage im Sinne der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) müssen zum Schutz vor Legionellen eine Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten unverzüglich melden.
Überschreitung von Maßnahmenwerten müssen unter Bekanntgabe der Mindestangaben nach § 10 der 42. BImSchV über die webbasierte Anwendung KaVKA-42.BV (Kataster Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) und zusätzlich per Mail an 42.BImSchV@kreis-soest.de angezeigt werden.
Über die Anwendung KaVKA-42.BV können Betreiber entsprechender Anlagen außerdem folgenden Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten nachkommen:
- Anzeigen von Neuanlagen, Bestandsanlagen, Stilllegungen und Änderungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel entsprechend § 13 der 42. BImSchV
- Übermittlung von Prüfergebnissen von Sachverständigen bzw. akkreditierten Stellen entsprechend § 14 der 42. BImSchV
Legionellen
Legionellen (Legionella spp.) sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 Grad wachsen, können sie sich unter anderem in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung oder in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen anreichern. Die Keime können beim Menschen unterschiedliche Krankheiten verursachen.
Veröffentlichungen
Veröffentlichung von Überschreitungen der Maßnahmenwerte (42. BImSchV) im Kreisgebiet: Derzeit keine Veröffentlichungen.
- Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)
Hängt vom Einzelfall ab.
Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Betreiber einer Anlage im Sinne der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) müssen zum Schutz vor Legionellen eine Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten unverzüglich melden.
Überschreitung von Maßnahmenwerten müssen unter Bekanntgabe der Mindestangaben nach § 10 der 42. BImSchV über die webbasierte Anwendung KaVKA-42.BV (Kataster Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) und zusätzlich per Mail an 42.BImSchV@kreis-soest.de angezeigt werden.
Über die Anwendung KaVKA-42.BV können Betreiber entsprechender Anlagen außerdem folgenden Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten nachkommen:
- Anzeigen von Neuanlagen, Bestandsanlagen, Stilllegungen und Änderungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel entsprechend § 13 der 42. BImSchV
- Übermittlung von Prüfergebnissen von Sachverständigen bzw. akkreditierten Stellen entsprechend § 14 der 42. BImSchV
Legionellen
Legionellen (Legionella spp.) sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 Grad wachsen, können sie sich unter anderem in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung oder in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen anreichern. Die Keime können beim Menschen unterschiedliche Krankheiten verursachen.
Veröffentlichungen
Veröffentlichung von Überschreitungen der Maßnahmenwerte (42. BImSchV) im Kreisgebiet: Derzeit keine Veröffentlichungen.
- Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)
Hängt vom Einzelfall ab.
Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Betreiber einer Anlage im Sinne der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) müssen zum Schutz vor Legionellen eine Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten unverzüglich melden.
Überschreitung von Maßnahmenwerten müssen unter Bekanntgabe der Mindestangaben nach § 10 der 42. BImSchV über die webbasierte Anwendung KaVKA-42.BV (Kataster Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) und zusätzlich per Mail an 42.BImSchV@kreis-soest.de angezeigt werden.
Über die Anwendung KaVKA-42.BV können Betreiber entsprechender Anlagen außerdem folgenden Anzeige-, Melde- und Mitteilungspflichten nachkommen:
- Anzeigen von Neuanlagen, Bestandsanlagen, Stilllegungen und Änderungen von Anlagen sowie Betreiberwechsel entsprechend § 13 der 42. BImSchV
- Übermittlung von Prüfergebnissen von Sachverständigen bzw. akkreditierten Stellen entsprechend § 14 der 42. BImSchV
Legionellen
Legionellen (Legionella spp.) sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 Grad wachsen, können sie sich unter anderem in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung oder in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen anreichern. Die Keime können beim Menschen unterschiedliche Krankheiten verursachen.
Veröffentlichungen
Veröffentlichung von Überschreitungen der Maßnahmenwerte (42. BImSchV) im Kreisgebiet: Derzeit keine Veröffentlichungen.
- Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)
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Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Betreiber einer Anlage im Sinne der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) müssen zum Schutz vor Legionellen eine Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten unverzüglich melden.
Überschreitung von Maßnahmenwerten müssen unter Bekanntgabe der Mindestangaben nach § 10 der 42. BImSchV über die webbasierte Anwendung KaVKA-42.BV (Kataster Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) und zusätzlich per Mail an 42.BImSchV@kreis-soest.de angezeigt werden.
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Legionellen
Legionellen (Legionella spp.) sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 Grad wachsen, können sie sich unter anderem in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung oder in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen anreichern. Die Keime können beim Menschen unterschiedliche Krankheiten verursachen.
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- Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)
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Maximiliane
Schnelle
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- immissionsschutz@kreis-soest.de
Annett
Fiedler
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- annett.fiedler@kreis-soest.de
Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern
Der Kreis Soest ist als Untere Umweltschutzbehörde zuständig für die Überwachung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern. Betreiber einer Anlage im Sinne der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) müssen zum Schutz vor Legionellen eine Überschreitung von Prüf- und Maßnahmenwerten unverzüglich melden.
Überschreitung von Maßnahmenwerten müssen unter Bekanntgabe der Mindestangaben nach § 10 der 42. BImSchV über die webbasierte Anwendung KaVKA-42.BV (Kataster Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) und zusätzlich per Mail an 42.BImSchV@kreis-soest.de angezeigt werden.
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Legionellen
Legionellen (Legionella spp.) sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 Grad wachsen, können sie sich unter anderem in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung oder in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen anreichern. Die Keime können beim Menschen unterschiedliche Krankheiten verursachen.
Veröffentlichungen
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Rechtsgrundlagen
- Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider - 42. BImSchV
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU)