Wohnraumförderung
Darlehen zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum
- Anschrift
 - 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
 
Christine
Bruyndonckx
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
 - 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
 
- Telefon
 - 02921 30-2422
 
- christine.bruyndonckx@kreis-soest.de
 
Das Land NRW fördert die Modernisierung von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen. Ein Förderziel ist hierbei, zukunftsfähigen und bezahlbaren Wohnraum im Bestand zu erhalten und zu schaffen. Anträge können Personen und Haushalte mit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und mit geringen Einkommen stellen.
Die Förderung unterstützt bauliche Maßnahmen zur Modernisierung, die
- den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen,
 - die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
 - Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren,
 - die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen,
 - den Schutz vor Einbruch verbessern,
 - bestehenden Wohnraum ändern und
 - ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.
 
Förderfähig ist die Modernisierung von Wohnraum, der
- im Land NRW gelegen ist,
 - zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mehr als fünf Jahren bezugsfertig ist,
 - eine Wohnfläche von 35 m² nicht unterschreitet (Mietwohnungen),
 - durch Immissionen nicht erheblich beeinträchtigt wird,
 - gesunde Wohnverhältnisse erwarten lässt.
 
Fördervoraussetzung ist unter anderem, dass
- mit dem Bauvorhaben vor Antragstellung bzw. vor Erteilung der Förderzusage noch nicht begonnen wurde,
 - die Finanzierung der Gesamtkosten gesichert erscheint und
 - die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Antragsstellers nach § 9 WFNG NRW gegeben ist.
 
Für die Förderung von selbst genutztem Wohneigentum ist darüber hinaus Voraussetzung, dass die Einkommensgrenzen des § 13 Abs. 1 WFNG NRW nicht (Einkommensgruppe A) bzw. nicht um mehr als 40 Prozent (Einkommensgruppe B) überschritten wird.
Chancenprüfer
Der Chancenprüfer für Wohneigentum auf der Homepage der NRW.BANK bieten Ihnen die kostenlose Möglichkeit zur Prüfung, ob Ihr Haushalt die Einkommensgrenze der Einkommensgruppe A einhält. Zum Chancenprüfer
Die Darlehen werden für Objekte, die sich im Kreis Soest befinden, durch die Kreisverwaltung Soest bewilligt. Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgen anschließend durch die NRW.BANK.
Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zu den Konditionen finden Sie unter folgenden Links:
- NRW.BANK (selbst genutztes Wohneigentum)
 - NRW.BANK (Mietwohnungen)
 - Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitales NRW
 
Links
Notwendige Unterlagen
Rechtsgrundlagen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Entscheidung über einen Antrag wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel getroffen.