Zum 1. September 2026 tritt die novellierte Bauordnung Nordrhein-Westfalen in Kraft. Sie stärkt die Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten, erleichtert den Umbau im Bestand, vereinfacht Planungs- und Genehmigungsprozesse und baut bürokratische Hürden ab. Dazu gehört auch, dass der digitale Bauantrag zum Regelfall wird. Darauf macht die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest aufmerksam.