Der äußere Rand der Überwachungszone schließt Bad Waldliesborn, Esbeck, Teile von Dedinghausen und den nord-östlichen Teil der Stadt Lippstadt ein. Auf Geseker Stadtgebiet sind der Ortsteil Mönninghausen betroffen sowie das Gebiet nördlich der Stadt Geseke.
Das Kreisveterinäramt erinnert daran, dass Geflügelhaltungen innerhalb einer Restriktionszone zwingend einzuhaltenden Regelungen unterliegen. Alle Vorgaben sind dem aktuellen Amtsblatt des Kreises Soest zu entnehmen. Es wird am heutigen Dienstag, 25. November, veröffentlicht und erlangt dann am Mittwoch, 26. November, Rechtskraft.
Im Kreis Soest gab es seit dem 27. Oktober 2025 bislang einen amtlich bestätigten Ausbruch der Geflügelpest in einer Hobbyhaltung in Lippetal sowie zehn amtlich bestätigte Ausbrüche bei Wildvögeln in Erwitte, Lippetal, Lippstadt, Soest, Welver und Wickede (Ruhr).
Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen vom Veterinäramt schnellstmöglich auf Geflügelpest untersucht werden. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 02921/30-2172 und per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Veterinärdienst über die Rettungsleitstelle des Kreises Soest zu erreichen. Weitere Infos gibt es auf der Seite www.kreis-soest.de/gefluegelpest. Dort sind auch die aktuell im Kreisgebiet gültigen drei Überwachungszonen zu finden.