Der Veterinärdienst des Kreises Soest ergreift die nötigen Maßnahmen, um eine weitere Verbreitung des Virus zu unterbinden. Im Amtsblatt des Kreises Soest werden die zwingend einzuhaltenden Regelungen veröffentlicht, die Geflügelhalter in der Überwachungszone einhalten müssen. Auf Anordnung des Kreises Paderborn waren bereits mit den ersten positiven Laborproben vorsorglich rund 4.100 Tiere aus dem betroffenen Bestand in Delbrück-Westenholz getötet worden. Mit dem Ergebnis des FLI hat sich dieser Verdacht nun bestätigt.
Für die Überwachungszone, in die unter anderem Hörste sowie Teile von Lipperbruch und aufseiten von Geseke Mönninghausen fallen, gelten nun besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter: Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten sind aufzustallen. Tierhaltende Betriebe müssen dem Veterinäramt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel mitteilen. Außerdem dürfen unter anderem gehaltene Vögel, frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte von Geflügel weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden. Tierhalter müssen außerdem strenge Hygienevorschriften beachten.
Welche weiteren Regelungen im Einzelnen zwingend zu beachten sind, ist im Amtsblatt des Kreises Soest aufgeführt. Es wird am heutigen Mittwoch, 5. November, veröffentlicht und erlangt dann am Donnerstag, 6. November, Rechtskraft.
Die Geflügelpest ist hochansteckend und insbesondere für Hühner und Puten in der Regel tödlich. Der Kreisveterinärdienst bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden. Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen vom Veterinäramt schnellstmöglich auf Geflügelpest untersucht werden. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 02921/30-2172 und per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Veterinärdienst über die Rettungsleitstelle des Kreises Soest zu erreichen.
Weitere Infos gibt es auf der Seite www.kreis-soest.de/gefluegelpest. Dort finden Bürgerinnen und Bürger, die wissen möchten, ob sie in der Überwachungszone liegen, auch einen Link zu einer Übersichtskarte.
Hintergrund: Geflügelpest
Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Alle Nutzgeflügelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.