Nach eingehender Risikobewertung sieht der Kreisveterinärdienst in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) von der Einrichtung einer Sperrzone rund um die betroffene Haltung ab. Das LAVE teilt die Einschätzung des Veterinärdienstes, dass das Risiko der Verbreitung der Geflügelpest aus dem Ausbruchsbetrieb beherrschbar ist.
Am Sonntag wurden in der Hobbyhaltung 38 Tiere – Enten, Gänse und Hühner – vorsorglich getötet, nachdem das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA OWL) dort die Aviäre Influenza nachgewiesen hatte. Außerdem wurde die Haltung für den Besucherverkehr sowie den Ein- und Verkauf von Geflügel gesperrt.
Bislang gibt es im Kreisgebiet einen weiteren bestätigten Positiv-Fall, und zwar bei einem Kranich, der in der Gemeinde Lippetal tot aufgefunden worden war. Zwei weitere, neue Verdachtsfälle auf die Geflügelpest bei Wildvögeln – ein tot aufgefundener Kranich in der Gemeinde Lippetal und ein tot aufgefundener Kranich in der Gemeinde Wickede – muss das FLI noch bestätigen.
Nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt ist jeder Tierhalter dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Einschleppung oder Ausbreitung von Tierseuchen nach Möglichkeit zu verhindern. Zum Schutz ihrer Bestände sollten Geflügelhalter erhöhte Biosicherheitsregeln befolgen und besonders den Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel unterbinden. Futterstellen und Tränken sollten für die Wildvögel unzugänglich sein. Geflügel sollte unbedingt mit Leitungswasser getränkt werden, auf keinen Fall mit Oberflächenwasser.
Dem Merkblatt „Geflügelpest/Vogelgrippe“ des LAVE können Hobby- und Kleingeflügelhalter weitere wichtige Maßnahmen zur Biosicherheit entnehmen. Es steht auf der Internetseite des LAVE zum Download bereit: www.lave.nrw.de (siehe: Themen – Tiere – Tiergesundheit – Tierseuchen – Geflügelpest).
Die Geflügelpest ist hochansteckend und insbesondere für Hühner und Puten in der Regel tödlich. Der Kreisveterinärdienst bittet deshalb alle Geflügelhalter im Kreisgebiet, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Kreis zu melden. Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel müssen vom Veterinäramt schnellstmöglich auf Geflügelpest untersucht werden. Die Behörde ist unter der Telefonnummer 02921/30-2172 und per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de erreichbar. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Veterinärdienst über die Rettungsleitstelle des Kreises Soest zu erreichen.
Hintergrund: Geflügelpest
Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoir-Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Alle Nutzgeflügelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.