Geflügelpest wieder auf dem Vormarsch

Toter Kranich in Lippetal gefunden – bestätigter Ausbruch in Hausgeflügelbestand im Kreis Paderborn

Der Veterinärdienst des Kreises Soest lässt aktuell einen toten Kranich auf das Geflügelpest-Virus (Aviäre Influenza) untersuchen. Das Tier wurde am 20. Oktober in Lippetal-Schoneberg gefunden. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Westfalen hat es am Donnerstag, 23. Oktober, positiv auf den hochpathogenen Subtyp H5N1 getestet. Der Verdachtsfall auf Aviäre Influenza muss nun noch durch das nationale Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) bestätigt werden.

Das Ergebnis wird in der kommenden Woche erwartet. Fällt auch die Untersuchung des FLI positiv aus, handelt es sich offiziell um einen Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Soest. Da es sich bei dem toten Kranich bislang um einen Einzelfall handelt, wird von der Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone zunächst abgesehen. Damit gibt es zum jetzigen Zeitpunkt im Kreisgebiet keine Stallpflicht. „Geflügelhalter sollten sich aber schon jetzt Gedanken darüber machen, wie sie ihre Tiere bei einer möglichen Stallpflicht unterbringen können“, sagt Kreisveterinärdirektorin Dr. Martina Poppe.

Im Nachbarkreis Paderborn, konkret in Delbrück-Lippling, gibt es bereits mit Datum 1. Oktober einen bestätigten Ausbruch in einem Hausgeflügelbestand. Für den Kreis Soest soll ein solcher Eintrag der Geflügelpest unbedingt verhindert werden. Deshalb sollten Hobbyhalter zum Schutz ihrer Bestände erhöhte Biosicherheitsregeln befolgen und besonders den Kontakt von Wildvögeln zu Hausgeflügel unterbinden. Futterstellen und Tränken sollten für die Wildvögel unzugänglich sein. Geflügel sollte unbedingt mit Leitungswasser getränkt werden, auf keinen Fall mit Oberflächenwasser.

Dr. Martina Poppe verweist auf ein Merkblatt des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung Nordrhein-Westfalen (LAVE), dem weitere wichtige Maßnahmen zur Biosicherheit zum Schutz der Hobbybestände zu entnehmen sind. Es steht auf der Internetseite des LAVE zum Download bereit: www.lave.nrw.de (siehe: Themen – Tiere – Tiergesundheit – Tierseuchen – Geflügelpest).

Geflügelhalter sollten derzeit intensiv auf Krankheitsanzeichen bei ihren Tieren achten, appelliert die Kreisveterinärdirektorin. Insbesondere, wer seine Tiere nicht ausschließlich in Ställen hält, habe eine große Verantwortung bei der Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu gehöre vor allem die Pflicht, das Veterinäramt über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren und die Tiere schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen zu lassen.

Darüber hinaus bittet Dr. Poppe alle Geflügelhalter, Ornithologen sowie alle Bürgerinnen und Bürger um Wachsamkeit. „Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten uns gemeldet werden“, betont sie. Der Fund von Wildvögeln kann dem Veterinärdienst unter der Telefonnummer 02921/30-2195 oder per E-Mail an vet.leb@kreis-soest.de vermittelt werden. 

Der Veterinärdienst erinnert daran, dass alle Geflügelhaltungen gemeldet werden müssen – und zwar unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel auf der Homepage der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW unter www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierseuchenkasse/ anzuzeigen. Konkret betrifft das Hühner, Puten, Enten, Gänse, aber auch Tauben und alles sonstige Geflügel. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden.