Die namentlichen Vorschläge müssen bis zum 20. September 2025 beim Kreis Soest, Abteilung Jugend und Familie, eingegangen sein. Sollten anerkannte und im Bereich des Kreisjugendamtes wirkende Träger der freien Jugendhilfe keine Aufforderung erhalten haben, können sie sich mit der Abteilung Jugend und Familie des Kreises Soest unter der Telefonnummer 02921/303830 oder per E-Mail an VerwaltungJugendamt@Kreis-Soest.de in Verbindung setzen.
Dem Jugendhilfeausschuss gehören sowohl stimmberechtigte als auch beratende Mitglieder an. Die stimmberechtigten Mitglieder werden durch den Kreistag bestimmt. Für einen Teil der Stimmen besteht ein Vorschlagsrecht der im Bereich des Kreisjugendamtes Soest wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Die angesprochenen Institutionen haben nun die Möglichkeit, Personen ihrer Wahl für die Tätigkeit vorzuschlagen.
Zum stimmberechtigten Mitglied des Jugendhilfeausschusses kann nur gewählt werden, wer auch – aufgrund persönlicher Voraussetzungen – dem Kreistag angehören könnte. Die beziehungsweise der zu Wählende muss unter anderem also mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben und grundsätzlich seinen Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Kreis Soest haben.