Kommunalaufsicht
Die Kommunalaufsicht über die 14 Städte und Gemeinden im Kreis Soest obliegt der Landrätin als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Sie achtet darauf, dass die Kommunen im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. Darüber hinaus nimmt sie auch eine Beratungsfunktion für diese Kommunen wahr. Obere Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Kommunen ist die Bezirksregierung Arnsberg.
Um ihre Aufsichtsfunktion wahrnehmen zu können, verfügt die Kommunalaufsicht unter anderem über Unterrichtungs-, Beanstandungs-, Aufhebungs-, Anordnungs- und Ersatzvornahmerechte sowie Genehmigungsbefugnisse.
Rechtsgrundlagen
- Gemeindeordnung (§ 119 ff GO NRW)
- Kreisordnung (§ 57 KrO NRW)
- Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (§ 29 GkG)
Kontakt
- 02921 30-2417
- bernd.aust@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
---|---|
Montag: | 8 - 16 Uhr |
Dienstag: | 7 - 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 - 16 Uhr |
Donnerstag: | 8 - 17 Uhr |
Freitag: | 8 - 12 Uhr |
- 02921 30-2416
- christine.dietscheidt@kreis-soest.de
- Adresse
- Öffnungszeiten
- Details
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Tag | |
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Montag: | 8 - 16 Uhr |
Dienstag: | 7 - 16 Uhr |
Mittwoch: | 8 - 16 Uhr |
Donnerstag: | 8 - 17 Uhr |
Freitag: | 8 - 12 Uhr |