- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungsstelle Soest
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
Samstag
8 bis 12 Uhr / jeden 2. Samstag im Monat
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2772
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungsstelle Lippstadt
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3610
- Fax
- 02921 30-3630
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Rotes Händlerkennzeichen
Zuverlässige Händler, Werkstätten und (Teile-)Hersteller können befristet und widerruflich ein rotes Händlerkennzeichen („06er-Kennzeichen“) für Prüfungs-, Probe und Überführungsfahrten erhalten. Ein Antrag ist schriftlich oder direkt an der Information in unseren Zulassungsstellen möglich. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Kennzeichenzuteilung und alle weiteren Dokumente in einem Termin ausgehändigt.
Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) sind nur zulässig
- zu einer Prüfstelle im Kreis Soest oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk zur Erlangung der Hauptuntersuchung (HU)
- zu einer nächstgelegenen Werkstatt im Kreis Soest oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk zur unmittelbaren Reparatur der bei der Hauptuntersuchung festgestellten Mängel. Das Fahrzeug muss hierfür von einer anerkannten Prüforganisation, die zur HU-Untersuchung berechtigt ist, als verkehrssicher eingestuft worden sein.
Die Zuteilung des roten Fahrzeugscheinheftes und der Erkennungsnummer erfolgt befristet und unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle der Zulassungsstellen.
Notwendige Unterlagen
Zur Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister (abhängig von der Unternehmensform)
- Aktuelles Führungszeugnis (Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als drei Monate).
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150 Abs 5 GewO zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) Verwendungszweck: Überprüfung gewerberechtliche Zuverlässigkeit (Code G10)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts
- Nachweis einer eVB für rote Dauerkennzeichen
- Gültiges Ausweisdokument des Gewerbetreibenden, bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigten lt. Registerauszug (Kopie ausreichend)
Durch die Zulassungsstelle werden zudem folgende Informationen eingeholt:
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Stellungnahme des Hauptzollamts
Kosten
- ab 180 Euro (Beantragung 06er-Kennzeichen)
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)