Rotes Händlerkennzeichen

Zuverlässige Händler, Werkstätten und (Teile-)Hersteller können befristet und widerruflich ein rotes Händlerkennzeichen („06er-Kennzeichen“) für Prüfungs-, Probe und Überführungsfahrten erhalten. Ein Antrag ist schriftlich oder direkt an der Information in unseren Zulassungsstellen möglich. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Kennzeichenzuteilung und alle weiteren Dokumente in einem Termin ausgehändigt.

Rote Kennzeichen dürfen nur für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten genutzt werden. Foto: Simon Schmitz/Kreis Soest
Rote Kennzeichen dürfen nur für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten genutzt werden. Foto: Simon Schmitz/Kreis Soest

Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) sind nur zulässig

  • zu einer Prüfstelle im Kreis Soest oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk zur Erlangung der Hauptuntersuchung (HU)
  • zu einer nächstgelegenen Werkstatt im Kreis Soest oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk zur unmittelbaren Reparatur der bei der Hauptuntersuchung festgestellten Mängel. Das Fahrzeug muss hierfür von einer anerkannten Prüforganisation, die zur HU-Untersuchung berechtigt ist, als verkehrssicher eingestuft worden sein.

Die Zuteilung des roten Fahrzeugscheinheftes und der Erkennungsnummer erfolgt befristet und unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle der Zulassungsstellen.

Zur Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Aktuelle Gewerbeanmeldung bzw. Auszug aus dem Handelsregister (abhängig von der Unternehmensform)
  • Aktuelles Führungszeugnis (Belegart O zur Vorlage bei einer Behörde, nicht älter als drei Monate).
  • Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150 Abs 5 GewO zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate) Verwendungszweck: Überprüfung gewerberechtliche Zuverlässigkeit (Code G10)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts
  • Nachweis einer eVB für rote Dauerkennzeichen
  • Gültiges Ausweisdokument des Gewerbetreibenden, bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigten lt. Registerauszug (Kopie ausreichend)

Durch die Zulassungsstelle werden zudem folgende Informationen eingeholt:

  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Stellungnahme des Hauptzollamts
  • ab 180 Euro (Beantragung 06er-Kennzeichen) 
  • Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
    Samstag:8 bis 12 Uhr / jeden 2. Samstag im Monat
  7. Details
  1. 02921 30-3610
  2. zulassungen-lippstadt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Lipperbruch
    Mastholter Str. 230b
    59558 Lippstadt
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 12 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
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