Der Sozialpsychiatrische Dienst des Kreises bietet Beratung und Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Problemen, in Krisen, mit Selbstmordgedanken, Abhängigkeitserkrankungen, Essstörungen oder altersbedingten Entwicklungsstörungen an. Neben den Betroffenen können sich auch Eltern und Familienangehörige, Mitarbeiter der Jugendhilfe, Gesundheitsämter, Jugendämter und andere Dienste sowie Lehrer in Abstimmung mit den Eltern an uns wenden.
Ein erfahrenes Team aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie bietet telefonische Auskunft, persönliche Beratung und eine fachärztliche Sprechstunde an.
Ziel ist die Unterstützung in Krisensituationen, Information über Hilfsangebote, Weitervermittlung an andere Einrichtungen, Dienste und zu Selbsthilfegruppen. Auch Hausbesuche sind möglich. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. Der Sozialpsychiatrische Dienst führt selbst keine Therapiemaßnahmen durch.
Verrückt? Na und!
Das Präventionsprogramm "Verrückt? Na und!" macht das "schwierige" Thema psychische Krisen in der Schule besprechbar. Mehr Infos
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Einen Termin können Sie gerne mit den ganz unten auf dieser Seite genannten Kollegen vereinbaren.
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW)
Die Beratung ist kostenlos.
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Kreises bietet Beratung und Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Problemen, in Krisen, mit Selbstmordgedanken, Abhängigkeitserkrankungen, Essstörungen oder altersbedingten Entwicklungsstörungen an. Neben den Betroffenen können sich auch Eltern und Familienangehörige, Mitarbeiter der Jugendhilfe, Gesundheitsämter, Jugendämter und andere Dienste sowie Lehrer in Abstimmung mit den Eltern an uns wenden.
Ein erfahrenes Team aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie bietet telefonische Auskunft, persönliche Beratung und eine fachärztliche Sprechstunde an.
Ziel ist die Unterstützung in Krisensituationen, Information über Hilfsangebote, Weitervermittlung an andere Einrichtungen, Dienste und zu Selbsthilfegruppen. Auch Hausbesuche sind möglich. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. Der Sozialpsychiatrische Dienst führt selbst keine Therapiemaßnahmen durch.
Verrückt? Na und!
Das Präventionsprogramm "Verrückt? Na und!" macht das "schwierige" Thema psychische Krisen in der Schule besprechbar. Mehr Infos
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- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW)
Die Beratung ist kostenlos.
Britta
Kleinschmidt-Mewes
Kreishaus
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- britta.kleinschmidt-mewes@kreis-soest.de
Hilfen für psychisch Erkankte - Kinder und Jugendliche
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Kreises bietet Beratung und Hilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischen Problemen, in Krisen, mit Selbstmordgedanken, Abhängigkeitserkrankungen, Essstörungen oder altersbedingten Entwicklungsstörungen an. Neben den Betroffenen können sich auch Eltern und Familienangehörige, Mitarbeiter der Jugendhilfe, Gesundheitsämter, Jugendämter und andere Dienste sowie Lehrer in Abstimmung mit den Eltern an uns wenden.
Ein erfahrenes Team aus Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie bietet telefonische Auskunft, persönliche Beratung und eine fachärztliche Sprechstunde an.
Ziel ist die Unterstützung in Krisensituationen, Information über Hilfsangebote, Weitervermittlung an andere Einrichtungen, Dienste und zu Selbsthilfegruppen. Auch Hausbesuche sind möglich. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. Der Sozialpsychiatrische Dienst führt selbst keine Therapiemaßnahmen durch.
Verrückt? Na und!
Das Präventionsprogramm "Verrückt? Na und!" macht das "schwierige" Thema psychische Krisen in der Schule besprechbar. Mehr Infos
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Kosten
Die Beratung ist kostenlos.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW)