Wohnraumförderung
Darlehen für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderung benötigen Wohnraum, der ihnen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und ihren Bedürfnissen entspricht. Das Land NRW fördert deshalb Wohnräume für Menschen mit Behinderungen, die Betreuungsleistungen mit umfassender Gesamtversorgung bieten.
Die Förderung erfolgt insbesondere für die Neuschaffung von Wohnräumen durch
- Neubau, Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 und 3 WFNG NRW) oder
- Modernisierung von bestehenden Einrichtungen (§ 8 Abs. 5 WFNG NRW)
Die Förderung erfolgt in Form von zinsverbilligten Baudarlehen und hohen Tilgungsnachlässen.
Ziel ist es, auch für Menschen mit schwerer Behinderung Wohnformen von guter Wohnqualität an integrierten Standorten zu schaffen und bestehende stationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe an den demografischen Wandel anzupassen.
Für das Antragsverfahren gelten besondere Verfahrensvorschriften (sh. Ziffer 7.7 der FRL öff Wohnen NRW 2025, s. u.). Insbesondere müssen Antragssteller Vorhaben vor einer förmlichen Antragstellung mit dem für das Wohnungswesen zuständigen Ministerium abstimmen.
Weitere Informationen zu den Förderbestimmungen, Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren finden Sie im Internet:
Notwendige Unterlagen
Die Antragsformulare werden von der NRW.BANK unter folgenden Links angeboten:
Rechtsgrundlagen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Entscheidung über einen Antrag wird nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel getroffen.