Der Kreiswahlausschuss hat am Donnerstag die Einteilung der 28 Kreiswahlbezirke für die Kommunalwahl am 14. September beschlossen. Der Zuschnitt, der lediglich eine Änderung mit sich bringt, basiert auf den aktuellen rechtlichen Vorgaben und berücksichtigt insbesondere die Zahl der Wahlberechtigten als Grundlage für die Abgrenzung der Wahlbezirke.