Budget für Wohnraumförderung 2025 mehr als ausgeschöpft

Kreis bewilligt 226 preisgebundene Mietwohnungen und 26 Einfamilienhäuser

Die soziale Wohnraumförderung hat im vergangenen Jahr ihren Schwung behalten: Der Kreis Soest bewilligte Fördermittel in einer Rekordhöhe von rund 41,7 Millionen Euro. Damit können 226 preisgebundene Mietwohnungen neu gebaut beziehungsweise modernisiert werden. Außerdem wurden Mittel für den Neubau, Erwerb oder die Modernisierung von 26 selbstgenutzten Einfamilienhäusern bereitgestellt.

Starke Förderung
Aus dem Wohnbauförderprogramm des Landes NRW flossen 2025 in den Kreis Soest 38,1 Millionen Euro für den Neubau und die Modernisierung von bezahlbaren Mietwohnungen und 3,6 Millionen Euro für Einfamilienhäuser. Foto: Susanne Schulte-Nölle/ Kreis Soest

Zur Verfügung stellt das Geld das Land NRW über sein umfangreiches Wohnbauförderprogramm. Für das Jahr 2025 waren dies circa 2,3 Milliarden Euro. In den Kreis Soest flossen davon 38,1 Millionen Euro für den Neubau und die Modernisierung von bezahlbaren Mietwohnungen und 3,6 Millionen Euro für Einfamilienhäuser.

Der Kreis Soest übernimmt dabei als Bewilligungsbehörde die Aufgabe der Antragsbearbeitung und Bewilligung. „Wir freuen uns, dass wir trotz begrenzter Fördermittel Wohnraumangebote für verschiede Zielgruppen bewilligen konnten – von größeren Familien bis hin zu allein lebenden Senioren“, stellt Julian Schmidt, Leiter der Abteilung Planung und Entwicklung beim Kreis Soest, fest.

Verschiedenste Bedarfe abgedeckt

Es konnten im Jahr 2025 verschiedenste Bedarfe abgedeckt werden. So konnten Studenten-Apartments, Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen, Mieteinfamilienhäuser und Wohnungen in verschiedenen Größen genehmigt werden, um möglichst viele Bedarfe und Nutzergruppen zu bedienen. Der 2025 bewilligte Mietwohnraum verteilt sich auf Bad Sassendorf, Lippstadt, Möhnesee, Soest, Warstein und Werl.

Das hohe Förderergebnis dürfe jedoch über eines nicht hinwegtäuschen, betont Julian Schmidt: So seien landesweit die den Bewilligungsbehörden zur Verfügung gestellten Mittel durch vorliegende Anträge bereits mehrfach überzeichnet. „Nimmt man die dem Kreis Soest in den letzten Jahren zugewiesenen Mittel für die klassische Mietwohnraum- und Eigenheimförderung als Maßstab, liegen uns bereits heute Förderanträge in jeweils fünffacher Höhe vor. Wir können unsere Jahresbudgets ohne Weiteres bis einschließlich 2030 voll ausschöpfen“, zeigt er die Kehrseite der Medaille auf.

„Aufgrund der aktuellen Marktlage ist das Interesse an der Wohnraumförderung durch private Akteure weiterhin hoch“, erklärt Peter Franken, Dezernent für Regionalentwicklung. „Wir wollen die guten Förderergebnisse der vergangenen Jahre auch in Zukunft erreichen, um weiterhin attraktiven bezahlbaren Wohnraum in allen kreisangehörigen Kommunen zu schaffen – trotz eines limitierten Budgets.“

Neues Förderrecht in Kürze erwartet

Für das Jahr 2026 steht bereits fest: Landesweit steht eine Fördersumme in Höhe von 2,3 Milliarden Euro bereit, dem Kreis Soest steht davon zunächst ein Regelbudget von 14,3 Mio. Euro zur Verfügung. Abteilungsleiter Julian Schmidt: „Wir erwarten das neue Förderrecht in Kürze. Die Mittel für dieses Jahr können wir schon ab sofort bewilligen. Erste Förderzusagen im Bereich der Mietwohnraumförderung sind bereits erfolgt. Die Wohnraumförderung bleibt weiterhin äußerst attraktiv, wir erwarten weiterhin eine hohe Nachfrage.“

Erfreulich sei insbesondere, dass in diesem Jahr die Zielgruppenorientierung weiterhin sehr differenziert sei. So seien neben den bisher gemischten Wohnungsgrößen im klassischen Mietwohnungsbau auch wieder ein Wohnprojekt für Menschen mit Behinderung, Mieteinfamilienhäuser für größere Haushalte sowie ein genossenschaftliches Wohnprojekt zur Förderung vorgesehen.

Informationen zu den Wohnraumförderbestimmungen sowie zusammenfassende Informationen für Investoren gibt es beim Bereich Wohnungswesen der Abteilung Planung und Entwicklung unter wohnungswesen@​kreis-soest.de. Beratungstermine für die Eigenheimförderung werden nach Rücksprache jeweils montags angeboten. Ob eine Förderung im Bereich der Eigentumsförderung möglich ist, sollten interessierte Haushalte zunächst mit dem Chancenprüfer der NRW.Bank prüfen.