Bürgermeisterkonferenz im Kreishaus

Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz für Grundschulkinder wird gemeinsam geregelt

Im Mittelpunkt der jüngsten Bürgermeisterkonferenz, zu der Landrat Heinrich Frieling ins Kreishaus nach Soest eingeladen hatte, stand eine Vereinbarung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder.

Bürgermeisterkonferenz
Landrat Heinrich Frieling (vorne, 3. v. l.) hatte die neu- und wiedergewählten Bürgermeister der Städte und Gemeinden ins Kreishaus nach Soest eingeladen. Es trafen sich (v. l.): Peter Weiken (Rüthen), Alexander Tschense (Lippstadt), Alfred Schmidt (Anröchte), Marcus Schiffer (Soest), Wolf Blesken (Möhnesee), Alexander Heine (Wickede/Ruhr), Torben Höbrink (Werl), Rainer Busemann (Ense), Dr. Remco van der Velden (Geseke, Sprecher der Bürgermeister), Malte Dahlhoff (Bad Sassendorf), Hendrik Henneböhl (Erwitte), Tobias Nillies (Lippetal), Maximilian Spinnrath (Warstein) und Camillo Garzen (Welver). Foto: Birgit Kalle/ Kreis Soest

Landrat Heinrich Frieling erklärt nach dem offenen Austausch der Runde, die zum ersten Mal in dieser Besetzung tagte: „Ich freue mich sehr auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit den neuen und wiedergewählten Bürgermeistern, denn nur gemeinsam können wir die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Kreis Soest angehen.“

Eines der zahlreichen Themen war die bis zum Sommer zu schließende Vereinbarung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen OGS-Betreuungsplatz für Grundschulkinder. Ziel ist, dass die Kommunen als Schulträger weiter die Planung und Umsetzung des Ganztagsangebotes wahrnehmen können. Damit würden die Städte und Gemeinden das fortsetzen, was sie in den vergangenen 20 Jahren getan haben – nämlich verbindliche außerunterrichtliche Angebote zur Ganztagsförderung zu schaffen. 

Zum Hintergrund: Ab August 2026 haben Grundschulkinder in NRW stufenweise einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung (OGS). Dieser beginnt für Erstklässler und wird jährlich erweitert, bis ab 2029/30 alle Grundschüler anspruchsberechtigt sind. Weil sich dieser Rechtsanspruch gegen den Kreis Soest als Jugendhilfeträger richtet, ist eine Vereinbarung mit den Kommunen nötig, mit der Kreis und Kommunen nun einer Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände folgen.

Weiteres Thema der Bürgermeisterkonferenz waren die sich zuspitzenden Rahmenbedingungen für die Aufstellung der kommunalen Haushalte: Die deutsche Wirtschaft schwächelt, hohe Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst belasten die Haushalte ebenso wie die hohen Sozialkosten. Einig waren sich alle darüber, dass man dieser Herausforderung nur im Schulterschluss begegnen könne. Basis dafür sei der regelmäßige Dialog auch in der Bürgermeisterkonferenz.