Übelster Raser fuhr 156 km/h bei Tempo 70

Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten legt Jahresstatistik 2025 vor

Auch 2025 wurde auf den Straßen im Kreis Soest vielfach zu schnell gefahren. Das zeigt die Jahresstatistik des Sachgebiets Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der übelste Raser wurde auf der Erwitter Straße in Geseke-Mittelhausen gemessen. Dort sind 70 Stundenkilometer erlaubt. Der Temposünder fuhr allerdings 156, als es blitzte - hatte also 86 Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho.

Langsam fahren!
Viele Unfälle passieren durch zu schnelles Fahren. Die Raserstatistik zeigt, wie wichtig Blitzer für die Verkehrssicherheit sind. (Archiv-)Foto: Thomas Weinstock/ Kreis Soest

Den zweiten Platz belegt ein Schnellfahrer, der anstatt mit 50 mit 130 Stundenkilometern unterwegs war. Er wurde auf der Soester Straße in Erwitte innerhalb der geschlossenen Ortschaft geblitzt. Den dritten Platz auf der kreisweiten Negativ-Rangliste sicherte sich ein Verkehrsteilnehmer auf der Bundesautobahn 44 in Geseke, der in Fahrtrichtung Dortmund fuhr: Statt der dort erlaubten 80 raste er mit 159 Stundenkilometern über die Strecke und war somit 79 km/h zu schnell unterwegs. Alle genannten Verkehrssünder müssen neben der Festsetzung eines dreimonatigen Fahrverbotes mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 700 beziehungsweise 800 Euro rechnen. Der „Spitzenreiter“ in einem Tempo-30-Bereich wurde auf der Schlaunstraße in Geseke mit 75 km/h gemessen.

Von den insgesamt 559 im Jahr 2025 im Kreis Soest verhängten Fahrverboten gingen nicht alle auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zurück. So mussten 187 Personen ihren Führerschein abgeben, weil sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. 280 verloren ihre Fahrerlaubnis aufgrund von Tempoüberschreitung. Auf Rotlichtverstöße entfielen 51 Fälle.

Das Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten des Kreises Soest bearbeitete im vergangenen Jahr 51.623 Verwarn- und Bußgeldfälle, darunter neben Geschwindigkeitsüberschreitungen auch zahlreiche weitere Verkehrsverstöße wie beispielsweise Abstands- oder Rotlichtverstöße.