Der Kreis Soest hat keine Verbindung zu diesen Personen und warnt eindringlich davor, den Forderungen des Anrufers oder der Anruferin nachzukommen. Die Kreisverwaltung wird in dieser Angelegenheit die Polizei einschalten.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei Verdachtsfällen direkt im Sachgebiet Kreiskasse und Vollstreckung des Kreises Soest nachzufragen, ob es sich tatsächlich um einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin des Amtes (mit dem entsprechenden Namen) handelt. Die Telefonnummer lautet 02921/30-3157. Im Zweifel sollte über die 110 die Polizei informiert werden.
Auf der Internetseite www.kreis-soest.de/kreis-politik/amtsblatt/einzahlung-kreiskasse sind die bestehenden, gültigen Bankverbindungen des Kreises Soest angegeben.