Auch wenn die ASP für den Menschen ungefährlich ist, wären die Folgen eines Falles gravierend: Landwirte, Jäger und alle, die sich in der freien Natur bewegen, müssten bei einem Auftreten mit spürbaren Einschränkungen rechnen. In einem bestimmten Bereich um den Fundort herum würden Maßnahmen angeordnet, um die Wildschweine nicht zu vertreiben. Nur so würden infizierte Tiere in einem möglichst kleinen Gebiet bleiben. Ein Jagdverbot, eine Stallpflicht für Hausschweine, eine Leinenpflicht für Hunde könnten solche Maßnahmen sein.
Der Veterinärdienst des Kreises Soest beobachtet die Lage im Kreis Olpe genau und bereitet sich auf ein mögliches Ausbruchsgeschehen auch in der hiesigen Region vor. Partnerschaftlich verbunden ist die Kreisverwaltung dabei dem Landwirtschaftlichen Kreisverband, der Landwirtschaftskammer und der Kreisjägerschaft.
„Wir tun alles dafür, dass es bei uns nicht zum Ausbruch kommt“, erläutert Kreisveterinärdirektorin Dr. Martina Poppe. „Dafür ist es nicht nur wichtig, dass Landwirte und Jäger die ihnen bekannten Sicherheitsvorkehrungen strikt einhalten, sondern auch jeder einzelne von uns. So müssen Lebensmittelabfälle wie Rohwurst und Rohschinken unbedingt in geschlossenen Behältern wie einer Mülltonne mit Deckel entsorgt werden.“ Denn schon ein an der Autobahn-Raststätte achtlos weggeworfenes Wurstbrötchen sei ausreichend, um die Seuche zu verschleppen.
Landwirte sollten den ersten Ausbruch in NRW zum Anlass nehmen, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Das NRW-Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz rät dazu, nicht nur Stallanlagen einzuzäunen, sondern auch die Bereiche, in denen Futter und Einstreu gelagert werden. Der Zutritt in die Stallungen soll nur über Hygieneschleusen erfolgen, in denen betriebseigene Schutzkleidung und -stiefel angezogen werden und das Waschen und Desinfizieren der Hände möglich sind.
Eine Aufklärung von Saisonarbeitern aus den osteuropäischen Ländern über die Gefahr der Verbreitung der Schweinepest über aus ASP-Ausbruchsgebieten mitgebrachte und daher möglicherweise kontaminierte Lebensmittel sollte in den landwirtschaftlichen Betrieben selbstverständlich erfolgen. Hier sind auch reine Ackerbaubetriebe in der Pflicht.
„Seit vielen Jahren informieren wir die Landwirte bei uns im Kreis Soest engmaschig über die nötigen Sicherheitsmaßnahmen. Wir wissen, dass alle Beteiligten höchst wachsam sind und alles dafür tun, dass es nicht zu einem Ausbruch kommt“, betont Dr. Martina Poppe.
Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium ruft dazu auf, Funde von toten Wildscheinen unmittelbar zu melden. Wer ein totes Wildschwein in NRW findet, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer (0201) 714488 der Bereitschaftszentrale des Landesamtes für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) zu melden. Sie kümmert sich in Abstimmung mit den Kommunen um die schnelle Sicherung und Untersuchung des Wildschweins.
Hintergrund: Afrikanische Schweinepest
Bei der für den Menschen ungefährlichen Afrikanischen Schweinepest (ASP) tritt bei Schweinen sehr hohes Fieber auf. Erkrankte Schweine sterben in der Regel innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Eine ASP-Impfung existiert nicht. Menschen können sich mit dem Virus nicht infizieren oder daran erkranken. Auch der Verzehr kontaminierter Lebensmittel ist für den Menschen ungefährlich.
Ursprünglich war das Vorkommen der Tierseuche auf Afrika begrenzt. Nachdem die ASP 2007 nach Georgien eingeschleppt worden war und sich von dort in die Nachbarländer ausgebreitet hatte, trat sie 2014 das erste Mal in den baltischen Staaten und Polen auf. In Deutschland wurde die ASP erstmals am 10. September 2020 in Brandenburg bei einem Wildschwein festgestellt.