„Was die einen nur als warm oder vielleicht auch unangenehm heiß empfinden, kann für diese vulnerablen Bevölkerungsgruppen ernsthaft gesundheitsgefährdend werden“, stellt Katrin Lenze von der Fachstelle umweltbezogener Gesundheitsschutz und Prävention des Kreises Soest heraus. So lassen etwa im Alter Hitzeempfinden und Durstgefühl nach. Zu diesen Gesundheitsrisiken können sich bei Seniorinnen und Senioren Vorbelastungen wie Erkrankungen der Atemwege, des Herz-Kreislaufsystems und Diabetes gesellen. „Dann drohen Hitzeerschöpfung oder schlimmstenfalls ein Hitzschlag“, verdeutlicht Lenze.
Auch Schwangere sind unter Hitze vermehrt belastet und reagieren auf hohe Temperaturen sehr sensibel. Denn in der Schwangerschaft sind Stoffwechsel und Blutzirkulation erhöht. Der Körper produziert mehr Wärme und schwitzt bereits bei normalen Temperaturen stärker. „Zusätzlich lassen die Schwangerschaftshormone die Haut lichtempfindlicher werden, was die Gefahr von Sonnenbrand, Sonnenallergien und Hautreizungen erhöht“, erklärt Marianne Schaefer von der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle des Kreises Soest.
Babys und Kleinkinder besonders gefährdet
Besonders vor Hitze und direkter Sonne geschützt werden müssen Babys und Kleinkinder. Ihr Verhältnis von Körperoberfläche zu -masse ist anders als bei einem Erwachsenen, weshalb sie ihre Körpertemperatur noch nicht so gut regulieren können. „Bei Hitze heizt sich ihr Körper damit schneller auf und bei Kälte kühlt er schneller ab“, erläutert Katrin Lenze.
Hinzu kommt, dass die Haut von Babys und Kleinkindern noch sehr dünn und empfindlich ist, der hauteigene UV-Schutz muss sich erst noch entwickeln. Weil ihr Kopf im Verhältnis zum Körper größer ist als bei Erwachsenen und weniger durch Haare und Schädelknochen geschützt, können sie schneller einen Sonnenstich bekommen. Außerdem dehydrieren Babys und Kleinkinder leichter, da sie nicht in der Lage sind, selbstständig darauf zu achten, ausreichend zu trinken.
Diese Tipps empfehlen Katrin Lenze und das Team der Schwangerschaftsberatung bei Hitze und starker Sonneneinstrahlung:
- Hitzewarnungen beachten
- Mittagssonne (11 bis 16 Uhr) meiden
- Kühle Orte/Schatten/Innenräume aufsuchen
- Ausreichend Wasser trinken. (Groß-)Eltern sollten mit den Kindern zusammen trinken; bunte Becher können zum Trinken animieren. Während einer Hitzewelle in regelmäßigen Abständen circa alle 20 bis 30 Minuten trinken, auch ohne Durst zu haben
- Luftige, sonnenundurchlässige Kleidung und einen Sonnenhut, der Kopf und Nacken bedeckt, tragen. Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt für Kleidung den UV-Schutz-Standard 801
- Auch Kinder sollten eine Sonnenbrille tragen, hier auf die Kennzeichnung UV 400nm achten
- Vor allem bei kleinen Kindern langärmlige Badebekleidung mit integriertem UV-Schutz wählen
- Sonnenschutzmittel mit mindestens Lichtschutzfaktor 50 nutzen. Bei Kindern unter einem Jahr den Rat einer Kinderarztpraxis einholen, ob und welches Sonnenschutzmittel geeignet ist
- Für Kinderwagen Sonnensegel verwenden. Achtung: Bei einer Abdeckung mit Decken oder Tüchern kann es zu Hitzestau im Kinderwagen kommen, was für die Kinder (lebens-)gefährlich werden kann
- Autos können zu Hitzefallen werden, Kinder und auch Tiere niemals darin zurücklassen
Katrin Lenze bietet kostenlose Beratungen zu Hitze und UV-Schutz an. Sie ist erreichbar unter der Telefonnummer 02921/30-2613 und per E-Mail an katrin.lenze@kreis-soest.de. Die Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle berät kostenlos in allen Fragen rund um die Schwangerschaft. Terminvereinbarungen sind möglich unter Telefon 02921/30-2384 und per E-Mail an schwanger@kreis-soest.de.
Hintergrund:
Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts zeigt, dass in Deutschland in den beiden vergangenen Sommern jeweils rund 3.000 hitzebedingte Todesfälle zu beklagen waren. Betroffen waren vor allem Menschen über 75 Jahre mit Vorerkrankungen wie Demenz, Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen. Schon einzelne heiße Tage stellen laut der Studie eine Hitzebelastung dar, die zu einer Erhöhung der Sterblichkeit führen kann, wenn die Abkühlung in der Nacht ausbleibt. Dies gilt für Tage mit einer mittleren Temperatur von über 20 Grad Celsius, also Tag- und Nachtwerte zusammengerechnet. (Quelle: www.umweltbundesamt.de)