Den zweiten Platz belegt ein Schnellfahrer, der anstatt mit 70 mit 159 Stundenkilometern unterwegs war. Er wurde auf der Soester Straße (L 856) auf Höhe der Lohner Warte zwischen Bad Sassendorf-Lohne und dem Erwitter Ortsteil Schmerlecke geblitzt. Den dritten Platz auf der kreisweiten Negativ-Rangliste sicherte sich ein Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn 445 in Werl, der in Fahrtrichtung Hamm fuhr: Statt der dort erlaubten 60 bretterte er mit 148 Stundenkilometern über die Strecke und war somit 88 km/h zu schnell unterwegs. Alle genannten Verkehrssünder mussten ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro zahlen und für drei Monate ihren Führerschein abgeben.
Der „Spitzenreiter“ in einem Tempo-30-Bereich wurde auf dem Hellweg in Werl mit 67 km/h gemessen, fuhr also 37 km/h mehr als erlaubt. Neben einem Bußgeld in Höhe von 260 Euro wartete auf diesen Raser ein Fahrverbot von einem Monat.
Bei den ausgesprochenen Fahrverboten spielten 2024 Geschwindigkeitsüberschreitungen allerdings nicht die größte Rolle – das waren Alkohol beziehungsweise Drogen am Steuer. So mussten 324 Personen (2023: 268) ihren Führerschein abgeben, weil sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. 242 (2023: 173) verloren ihre Fahrerlaubnis aufgrund von Tempoüberschreitung. Auf Rotlichtverstöße entfielen 34 (2023: 35) Fälle. Alles in allem wurde im Kreis Soest insgesamt 643-mal (2023: 506) aufgrund verschiedener Vergehen ein Fahrverbot ausgesprochen.
Insgesamt bearbeitete das Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten des Kreises Soest im vergangenen Jahr 55.166 Verwarn- und Bußgeldfälle im Bereich der Geschwindigkeitsmessungen. Das sind 18.898 mehr als 2023 (36.268). Ein Vergleich der Zahlen ist allerdings nicht eins zu eins möglich, da zum einen im Oktober 2023 ein neuer Blitzer-Anhänger angeschafft wurde. Zum anderen konnte das für die Erfassung der Verkehrsverstöße zur Verfügung stehende Fachverfahren wegen des Cyberangriffs auf die Südwestfalen-IT vom 30. Oktober 2023 bis 20. Februar 2024 nicht eingesetzt werden.
Das Sachgebiet Verkehrsordnungswidrigkeiten der Kreisverwaltung bearbeitet auch die Anzeigen der Polizei und rechnet neben der eigenen stationären und mobilen Geschwindigkeitsüberwachung ebenfalls die stationären Geschwindigkeitsmessanlagen und Radarfahrzeuge der Stadt Lippstadt ab.