Update Cyberangriff:

Wir sind wieder online. Noch einige wenige Services können wir jedoch weiter nicht wie gewohnt anbieten. Dazu zählen i-Kfz, einige Formulare und unser Telefonverzeichnis. Wir bitten um Verständnis!

Elterngeld online beantragen

Neuer Service-Dienst beim Kreis Soest verfügbar

Ab sofort wird die Beantragung von Elterngeld etwas einfacher, denn Eltern können ihre Anträge beim Kreis Soest jetzt online stellen. Möglich ist dies über das Familienportal NRW, unter www.familienportal.nrw/elterngeld. Mit dem neuen Online-Service soll der bürokratische Aufwand reduziert und der Zugang zu Leistungen erleichtert werden.

Jetzt Elterngeld online beantragen
Eltern können ihren Antrag für Elterngeld beim Kreis Soest jetzt online stellen. Das Elterngeld ist eine wichtige staatliche Unterstützung für Familien, die nach der Geburt eines Kindes ihre berufliche Tätigkeit reduzieren oder unterbrechen möchten. Grafik: Judith Wedderwille/ Kreis Soest

Das Elterngeld ist eine wichtige staatliche Unterstützung für Familien, die nach der Geburt eines Kindes ihre berufliche Tätigkeit reduzieren oder unterbrechen möchten. Es dient dazu, einen finanziellen Ausgleich für Einkommenseinbußen während der Elternzeit zu schaffen und somit die Eltern in dieser wichtigen Phase des Familienlebens zu entlasten.

Der neue NRW-einheitliche Online-Dienst „Elterngeld“ ermöglicht es Eltern nun, den Antrag bequem von zu Hause zu stellen. Ein digitaler Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch das Antragsformular und prüft, ob die eingegebenen Daten gültig und ausreichend sind. Zudem wird eine individuelle Unterlagenliste generiert. Bereits vor der Geburt kann der Online-Antrag in Ruhe vorbereitet und gespeichert werden.

Um den Antrag online zu stellen, wird ein BundID-Konto benötigt, das vor der Antragsstellung aber auch kurzfristig angelegt werden kann. Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des BundID (id.bund.de/de).

Nach der Eingabe der persönlichen Daten im Online-Dienst „Elterngeld“ kann der Antrag direkt an die zuständige Elterngeldstelle gesendet werden. Über eine Schnittstelle wird der Antrag direkt ins Fachverfahren eingeleitet. Dies soll nicht nur den Zeitaufwand für die Antragsstellung reduzieren, sondern auch das Risiko von Übertragungsfehlern und Verzögerungen bei der Bearbeitung minimieren. Eltern erhalten durch die Nutzung des Online-Dienstes „Elterngeld“ zudem mehr Sicherheit für eine vollständige Antragstellung, da das System eine fallbezogene Datenabfrage vornimmt und im Anschluss eine individuelle Übersicht der erforderlichen weiteren Nachweise erstellt. Diese Nachweise müssen im Anschluss zusammen mit dem Unterschriftsbogen nur noch ausgedruckt, unterschrieben und an die Elterngeldstelle des Kreises Soest verschickt werden. In einer kommenden Ausbaustufe sollen auch diese Schritte digital möglich sein.

Der Online-Dienst „Elterngeld“ ist Teil der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), dass die Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsleistungen vorsieht.

Weitere Informationen zum Thema Elterngeld gibt es auf der Internetseite des Kreises Soest unter www.kreis-soest.de/elterngeld.

Natürlich ist eine Beantragung des Elterngeldes auch weiterhin mit Papierformularen möglich. Die Vordrucke können telefonisch oder per Email angefordert werden.