Amtlicher Lageplan

Ein amtlicher Lageplan wird benötigt, wenn eine Baulast eingetragen oder ein bebautes Grundstück geteilt werden soll. Für einen Bauantrag reicht meist ein einfacher Lageplan nach der Bauprüfverordnung aus. In bestimmten Fällen kann jedoch auch hier ein amtlicher Lageplan erforderlich sein – etwa bei komplexeren Bauvorhaben.

Amtlicher Lageplan. Foto: Kreis Soest
Amtlicher Lageplan. Foto: Kreis Soest

In den folgenden Fällen wird ein Amtlicher Lageplan benötigt:

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag

Im Amtlichen Lageplan zum Bauantrag werden – auf Grundlage der Flurkarte – das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück, die rechtmäßigen Grenzen, die Umringsmaße, die vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken, die Angaben zur Höhenlage der geplanten baulichen Anlage und des vorhandenen Geländes, Angaben zur Entwässerung und zum Baumbestand sowie weitere planungsrelevante Angaben eingetragen.

Amtlicher Lageplan zur Eintragung einer Baulast

Für die Eintragung von Baulasten in das amtliche Baulastenverzeichnis ist in der Regel ein Amtlicher Lageplan erforderlich. Im Lageplan wird die von der Baulast betroffene Fläche gekennzeichnet und bemaßt.

Amtlicher Lageplan zur Genehmigung einer Grundstücksteilung

Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, bedarf es allgemein nach § 7 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) zur Vermeidung von baurechtswidrigen Zuständen einer Teilungsgenehmigung. Zur Antragstellung ist dem zuständigen Bauordnungsamt in der Regel ein Amtlicher Lageplan vorzulegen, aus dem die geplante Teilungsgrenze und andere bauordnungsrechtlich relevante Gegebenheiten hervorgehen.

Unterlagen sind in der Regel nicht erforderlich. Angaben zur Lage des Grundstücks sind von Vorteil.

Hängt vom Einzelfall ab. Anträge werden möglichst zeitnah bearbeitet.

Die Kosten richten sich nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW).
Hiernach ermitteln sich die Kosten je nach Art des Plans anhand der Antragsfläche und dem zutreffenden Bodenrichtwert sowie für amtliche Lagepläne zu Bauanträgen nach den Normalherstellungskosten (durchschnittliche Baukosten je nach Gebäudeart und Bruttogrundfläche) des geplanten Bauvorhabens.

Beispiel amtlicher Lageplan zum Bauantrag für ein unbebautes Grundstück:

  • Fläche des Baugrundstücks: 500 m² bis 1.000 m²
  • Grundrissfläche der geplanten Gebäude und Stellplätze: über 100 m²
  • Bodenrichtwert: 80 Euro/m² bis 200 Euro/m²
  • Normalherstellungskosten des geplanten Bauvorhabens: 100.000 Euro bis 350.000 Euro
  • voraussichtliche Gebühr: ca. 2.970,24 Euro (inkl. 19 % Umsatzsteuer)

 Beispiel amtlicher Lageplan zur Eintragung einer Baulast:

  • Summe der Grundstücksflächen, die von der einzutragenden Baulast betroffen sind: 5 bis 100 m²
  • Anzahl der Baulasten: 1
  • Bodenrichtwert: 80 Euro/m² bis 200 Euro/m²
  • voraussichtliche Gebühr: ca. 1.454,95 Euro (inkl. 19 % Umsatzsteuer)

Beispiel amtlicher Lageplan zur Genehmigung einer Grundstücksteilung:

  • Fläche des alten Flurstücks abzüglich der Fläche des größten neu
    entstehenden Flurstücks: 100 m² bis 500 m²
  • Bodenrichtwert: 80 Euro/m² bis 200 Euro/m²
  • Anzahl der neu entstehenden Flurstücke: 2
  • voraussichtliche Gebühr: ca. 1.631,31 Euro (inkl. 19 % Umsatzsteuer)

Zahlungsarten: In der Regel Überweisung, nachdem der schriftliche Gebührenbescheid zugesandt wurde.

  • Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG NRW)
  • Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW)
  • Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW)
  1. 02921 30-2331
  2. martin.albrecht@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 16 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-2349
  2. heinz-werner.scheer@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Kreishaus
    Hoher Weg 1-3
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
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    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 16 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details
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