Verlängerung der Klasse C und CE

Die Gültigkeit von Lkw-Fahrerlaubnissen ist zeitlich befristet. Folgende Führerscheinklassen müssen deshalb entweder fünf Jahre nach der Ausstellung oder nach Vollendung des 50. Lebensjahrs verlängert werden: C, CE, C1, C1E und die Fahrerlaubnisauflage CE79.

Weißer LKW. Foto: © Kadmy - Fotolia.com
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Der Verlängerungsantrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der Frist – etwa vier Wochen vorher – persönlich gestellt werden.

Führerschein der Altklasse 2 verlängern

Inhaberinnen und Inhaber eines Führerscheines der Klasse 2, die 50 Jahre oder älter sind und weiterhin Busse oder Lastkraftwagen (LKW) fahren möchten, müssen ihren Führerschein auf die neuen EU-Klassen (C/CE beziehungsweise C1/C1E) umschreiben lassen.

Achtung: Die neuen EU-Führerscheine mit diesen Klassen erlöschen ab dem 50. Lebensjahr, können aber um jeweils fünf Jahre verlängert werden. Ohne Verlängerung dürfen ab dem 50. Lebensjahr nur noch Kraftfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Gesamtmasse und Züge bis 12 Tonnen Zuggesamtgewicht gefahren werden.

Führerschein der Altklasse 3 verlängern

Inhaberinnen und Inhaber eines Führerscheins der Klasse 3, die ab dem 50. Lebensjahr auch weiterhin Fahrzeugkombinationen bis 18,5 Tonnen fahren wollen, müssen ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Ab dem 50. Lebensjahr hat der Führerscheininhaber der Altklasse 3 nur noch die Berechtigung, Fahrzeugkombinationen bis zu 12 Tonnen fahren.

Karteikartenabschrift

Falls der Führerschein nicht vom Kreis Soest ausgestellt wurde und Sie noch keinen EU-Kartenführerschein haben, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt.

Was passiert, wenn der Führerschein bereits abgelaufen ist?

Wenn eine Ihrer LKW-Führerscheinklassen bereits abgelaufen ist, wird diese Fahrerlaubnisklasse nicht verlängert, sondern neu erteilt. Hierzu sind genauso wie bei der Verlängerung die oben genannten Unterlagen erforderlich. Bei einer Neuerteilung wird ein neues Erteilungsdatum in den Führerschein eingetragen. Ist der LKW-Führerschein schon länger als fünf Jahre abgelaufen, kann im Einzelfall eine zusätzliche Eignungsüberprüfung erforderlich sein. Setzen Sie sich daher im Vorfeld bitte mit den Zulassungsstellen des Kreises Soest in Verbindung.

  • gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV).
    Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich und auch digitale Passfotos können nicht verarbeitet werden!
  • bisheriger Führerschein
  • augenärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Bescheinigung gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung (nicht älter als ein Jahr)

Hinweis für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer: Falls die Fahrerlaubnis für Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken benötigt wird, ist die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises erforderlich. Im FQN wird die Schlüsselzahl 95 eingetragen. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an. 
Nachweis über die Grundqualifikation, die beschleunigte Grundqualifikation oder die Weiterbildung oder andere abgeschlossene spezielle Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung, wie z. B. die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport.

Kosten: Ab 45,10 €

Die Gebühren für Fahrerlaubnisse ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für die Versandart oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
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  5. Öffnungszeiten
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    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
    Samstag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3610
  2. zulassungen-lippstadt@​kreis-soest.de
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  4. Verwaltungsgebäude Lipperbruch
    Mastholter Str. 230b
    59558 Lippstadt
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 12 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details
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