- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungsstelle Lippstadt
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3610
- Fax
- 02921 30-3630
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungsstelle Soest
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
Samstag
8 bis 12 Uhr / jeden 2. Samstag im Monat
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2772
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Technische Änderungen an Fahrzeugen
Viele technische Änderungen an Fahrzeugen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Solche Änderungen können zum Beispiel der Einbau einer Gasanlage oder eines neuen Motors, Umbauten aufgrund von Behinderungen, das Tieferlegen oder das Aufziehen von Reifen sein. Ansonsten dürfen die Fahrzeuge nicht gefahren werden.
Links
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), falls sich dort Einträge ändern bzw. falls noch "alter" Fahrzeugbrief (bis 2005),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Prüfbericht eines Sachverständigen oder Prüfers, die originale Herstellerbescheinigung bei Änderung des Schadstoffschlüssels oder zur Ermittlung der Partikelminderungsstufe und gegebenenfalls eine Allgemeine Betriebserlaubnis des geänderten Fahrzeugteils,
- neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ("eVB-Nr."), falls sich die Fahrzeugklasse ändert, zum Beispiel von PKW zu LKW,
- Kennzeichenschilder, falls sich die Steuerart ändert, zum Beispiel von steuerfrei zu steuerpflichtig.
Kosten
Kosten vor Ort: Ab 12,00 €
Kosten online: Diese Dienstleistung ist online nicht möglich.
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für notwendige Auskunftsersuchen oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- Online derzeit nur Paypal möglich
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)