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Franke
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Pannock
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Technische Änderungen an Fahrzeugen
Viele technische Änderungen an Fahrzeugen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Solche Änderungen können zum Beispiel der Einbau einer Gasanlage oder eines neuen Motors, Umbauten aufgrund von Behinderungen, das Tieferlegen oder das Aufziehen von Reifen sein. Ansonsten dürfen die Fahrzeuge nicht gefahren werden.
Links
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), falls sich dort Einträge ändern bzw. falls noch "alter" Fahrzeugbrief (bis 2005),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Prüfbericht eines Sachverständigen oder Prüfers, die originale Herstellerbescheinigung bei Änderung des Schadstoffschlüssels oder zur Ermittlung der Partikelminderungsstufe und gegebenenfalls eine Allgemeine Betriebserlaubnis des geänderten Fahrzeugteils,
- neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ("eVB-Nr."), falls sich die Fahrzeugklasse ändert, zum Beispiel von PKW zu LKW,
- Kennzeichenschilder, falls sich die Steuerart ändert, zum Beispiel von steuerfrei zu steuerpflichtig.
Kosten
Kosten vor Ort: Ab 12,00 €
Kosten online: Diese Dienstleistung ist online nicht möglich.
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für notwendige Auskunftsersuchen oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- Online derzeit nur Paypal möglich
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)