Viele technische Änderungen an Fahrzeugen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Solche Änderungen können zum Beispiel der Einbau einer Gasanlage oder eines neuen Motors, Umbauten aufgrund von Behinderungen, das Tieferlegen oder das Aufziehen von Reifen sein. Ansonsten dürfen die Fahrzeuge nicht gefahren werden.
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), falls sich dort Einträge ändern bzw. falls noch "alter" Fahrzeugbrief (bis 2005),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Prüfbericht eines Sachverständigen oder Prüfers, die originale Herstellerbescheinigung bei Änderung des Schadstoffschlüssels oder zur Ermittlung der Partikelminderungsstufe und gegebenenfalls eine Allgemeine Betriebserlaubnis des geänderten Fahrzeugteils,
- neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ("eVB-Nr."), falls sich die Fahrzeugklasse ändert, zum Beispiel von PKW zu LKW,
- Kennzeichenschilder, falls sich die Steuerart ändert, zum Beispiel von steuerfrei zu steuerpflichtig.
- Bei Änderungen im Fahrzeugschein: 11,80 Euro
- Bei Änderungen im Fahrzeugschein und –brief: 15,20 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungen Soest
Montag
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Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- zulassungen-soest@kreis-soest.de
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungen Lippstadt
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Technische Änderungen an Fahrzeugen
Viele technische Änderungen an Fahrzeugen müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Solche Änderungen können zum Beispiel der Einbau einer Gasanlage oder eines neuen Motors, Umbauten aufgrund von Behinderungen, das Tieferlegen oder das Aufziehen von Reifen sein. Ansonsten dürfen die Fahrzeuge nicht gefahren werden.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), falls sich dort Einträge ändern bzw. falls noch "alter" Fahrzeugbrief (bis 2005),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Prüfbericht eines Sachverständigen oder Prüfers, die originale Herstellerbescheinigung bei Änderung des Schadstoffschlüssels oder zur Ermittlung der Partikelminderungsstufe und gegebenenfalls eine Allgemeine Betriebserlaubnis des geänderten Fahrzeugteils,
- neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer ("eVB-Nr."), falls sich die Fahrzeugklasse ändert, zum Beispiel von PKW zu LKW,
- Kennzeichenschilder, falls sich die Steuerart ändert, zum Beispiel von steuerfrei zu steuerpflichtig.
Kosten
- Bei Änderungen im Fahrzeugschein: 11,80 Euro
- Bei Änderungen im Fahrzeugschein und –brief: 15,20 Euro
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)