Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. Sie wird durch die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Kreises Soest durchgeführt.
- Zu Beginn jedes neuen Schuljahres werden Kinder schulpflichtig, die bis spätestens 30.09. des Jahres sechs Jahre alt werden.
- Die Eltern bzw. Sorgeberechtige erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Untersuchungstermin. Diese enthält Angaben zu Ort und Zeit sowie einen Elternfragebogen. Zum Untersuchungstermin sollten die Einladung, das Vorsorgeheft, der Impfpass und der ausgefüllte Elternfragebogen und - falls vorhanden- weitere medizinische Unterlagen mitgebracht werden.
- Die Untersuchung findet in der Regel in den Räumen des Kreises Soest in Soest und Lippstadt statt. Die Untersuchung dauert insgesamt zirka 1,5 bis 2 Stunden.
- Falls die Eltern nicht selbst an der Untersuchung teilnehmen können, kann eine andere erwachsene Person das Kind begleiten.
Untersuchungsinhalte
- Größe und Gewicht
- Sehtest und Hörtest
- Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen und der Inhalte des Elternfragebogens
- Einheitliche, standardisierte Überprüfung der Entwicklung (gemäß der Vorgaben des Landeszentrums für Gesundheit NRW)
Ergänzende Untersuchungen
- bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen
- bei fehlenden Unterlagen sowie fehlenden Vorsorgeuntersuchungen insbesondere der U8 und U9
- bei inklusiver Betreuung
- bei Entwicklungsverzögerungen
- auf Wunsch der Eltern, der Kindertageseinrichtung oder der Schulleitung
- sowie nach einem Antrag der Eltern auf vorzeitige Einschulung in die Grundschule
Nach der Untersuchung
Am Ende der Untersuchung werden die Untersuchungsergebnisse besprochen und Fragen dazu beantwortet. Bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder Problemen wird gegebenenfalls weitere ärztliche Abklärung oder zusätzliche Förderung empfohlen.
Eine Amtsärztin des KJGD erstellt zeitnah das dementsprechende amtsärztliche Gutachten. Das amtsärztliche Gutachten wird der zuständigen zukünftigen Schule zugesendet. Die Eltern erhalten eine Kopie.
- Schulgesetz NRW
- AO-GS NRW
- ÖGDG NRW
- Vorsorgeheft(e)
- Impfpass
- Ausgefüllte Elternfragebögen
- falls vorhanden: medizinische Unterlagen (z.B. Arztbriefe, Therapieberichte)
- Flyer Schuleingangsuntersuchung (SEU)
- Flyer SEU andere Sprachen
- Flyer Bewegung
- Flyer Sprache
- Flyer Zahlen und Mengenvorwissen
- Flyer Auditive Wahrnehmung
- Flyer Visuelle Wahrnehmung
- Sozialanamnese
- Anamnesebogen SEU
- Anamnestische Fragen
- Flyer Schuleingangsuntersuchung (SEU)
- Flyer SEU andere Sprachen
- Flyer Bewegung
- Flyer Sprache
- Flyer Zahlen und Mengenvorwissen
- Flyer Auditive Wahrnehmung
- Flyer Visuelle Wahrnehmung
- Sozialanamnese
- Anamnesebogen SEU
- Anamnestische Fragen
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
Dr.
Julia
Heck
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-3973
- julia.heck@kreis-soest.de
Dr.
Elke
Hof
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2135
- Fax
- +49 2921 30-2633
- elke.hof@kreis-soest.de
Dr.
Jana
Ivanova
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2894
- jana.ivanova@kreis-soest.de
Sabine
Oßkopp
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-3107
- Fax
- +49 2921 30-2633
- sabine.osskopp@kreis-soest.de
Dr.
Olivia
Reh
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230 59558 Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3571
- Fax
- +49 2921 30-3590
- olivia.reh@kreis-soest.de
Dr.
Anne
Stauss
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2133
- anne.stauss@kreis-soest.de
Leonie
Adamski
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Niederbergheimer Straße 24a 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2875
- Fax
- +49 2921 30-2633
- leonie.adamski@kreis-soest.de
Ursula
Battefeld
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2520
- ursula.battefeld@kreis-soest.de
Ursula
Böger
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230 59558 Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3063
- Fax
- +49 2921 30-3590
- ursula.boeger@kreis-soest.de
Jennifer
Dehmke
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230 59558 Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3180
- Fax
- +49 2921 30-2633
- jennifer.dehmke@kreis-soest.de
Irene
Hermann
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230 59558 Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3572
- Fax
- +49 2921 30-3590
- irene.hermann@kreis-soest.de
Corina
Kemper
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Niederbergheimer Straße 24a 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2874
- Fax
- +49 2921 30-2633
- corina.kemper@kreis-soest.de
Nina
Kettrup
Kreishaus Standardöffnungszeiten - ALTER DATENSATZ ZIEMLICH SICHER
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Freitext
Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- Anschrift
- 001 Niederbergheimer Straße 24a 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-3401
- nina.kettrup@kreis-soest.de
Cordula
Kramer
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2132
- cordula.kramer@kreis-soest.de
Anja
Mauter
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2552
- Fax
- +49 2921 30-2633
- anja.mauter@kreis-soest.de
Vanessa
Meiswinkel
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230 59558 Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-2316
- Fax
- +49 2921 30-3590
- vanessa.meiswinkel@kreis-soest.de
Silke
Niederschuh
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-3581
- Fax
- +49 2921 30-2633
- silke.niederschuh@kreis-soest.de
Helena
Scheiter
Kreishaus Standardöffnungszeiten - ALTER DATENSATZ ZIEMLICH SICHER
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
Freitext
Für eine persönliche Rücksprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.
- Anschrift
- 001 Niederbergheimer Straße 24a 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2477
- helena.scheiter@kreis-soest.de
Miriam
Vierke
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Hoher Weg 1-3 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2855
- Fax
- +49 2921 30-2633
- miriam.vierke@kreis-soest.de
Schuleingangsuntersuchungen
Die Schuleingangsuntersuchung ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des Schulaufnahmeverfahrens. Sie wird durch die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) des Kreises Soest durchgeführt.
- Zu Beginn jedes neuen Schuljahres werden Kinder schulpflichtig, die bis spätestens 30.09. des Jahres sechs Jahre alt werden.
- Die Eltern bzw. Sorgeberechtige erhalten eine schriftliche Einladung zu einem Untersuchungstermin. Diese enthält Angaben zu Ort und Zeit sowie einen Elternfragebogen. Zum Untersuchungstermin sollten die Einladung, das Vorsorgeheft, der Impfpass und der ausgefüllte Elternfragebogen und - falls vorhanden- weitere medizinische Unterlagen mitgebracht werden.
- Die Untersuchung findet in der Regel in den Räumen des Kreises Soest in Soest und Lippstadt statt. Die Untersuchung dauert insgesamt zirka 1,5 bis 2 Stunden.
- Falls die Eltern nicht selbst an der Untersuchung teilnehmen können, kann eine andere erwachsene Person das Kind begleiten.
Untersuchungsinhalte
- Größe und Gewicht
- Sehtest und Hörtest
- Überprüfung und Dokumentation des Impfstatus, der Vorsorgeuntersuchungen und der Inhalte des Elternfragebogens
- Einheitliche, standardisierte Überprüfung der Entwicklung (gemäß der Vorgaben des Landeszentrums für Gesundheit NRW)
Ergänzende Untersuchungen
- bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen
- bei fehlenden Unterlagen sowie fehlenden Vorsorgeuntersuchungen insbesondere der U8 und U9
- bei inklusiver Betreuung
- bei Entwicklungsverzögerungen
- auf Wunsch der Eltern, der Kindertageseinrichtung oder der Schulleitung
- sowie nach einem Antrag der Eltern auf vorzeitige Einschulung in die Grundschule
Nach der Untersuchung
Am Ende der Untersuchung werden die Untersuchungsergebnisse besprochen und Fragen dazu beantwortet. Bei schulrelevanten Auffälligkeiten oder Problemen wird gegebenenfalls weitere ärztliche Abklärung oder zusätzliche Förderung empfohlen.
Eine Amtsärztin des KJGD erstellt zeitnah das dementsprechende amtsärztliche Gutachten. Das amtsärztliche Gutachten wird der zuständigen zukünftigen Schule zugesendet. Die Eltern erhalten eine Kopie.
Downloads
Links
Notwendige Unterlagen
- Vorsorgeheft(e)
- Impfpass
- Ausgefüllte Elternfragebögen
- falls vorhanden: medizinische Unterlagen (z.B. Arztbriefe, Therapieberichte)
Rechtsgrundlagen
- Schulgesetz NRW
- AO-GS NRW
- ÖGDG NRW