Namens- oder Adressänderungen

Wenn Sie innerhalb des Kreises Soest umgezogen sind und Halter eines Kfz sind, müssen Sie die Adresse auf Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I aktualisieren. Dafür benötigen Sie lediglich Ihren aktualisierten Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil I und eine neue elektronische Versicherungsbestätigungsnummer.

Frau unterschreibt Papiere. Foto: © Gajus - Fotolia.com
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Wenn Sie aus einem anderen Kreis in den Kreis Soest ziehen, lesen Sie bitte die Informationen zur Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb

Wenn Sie ein Fahrzeug eines anderen Halters aus dem Kreis Soest erworben haben, finden Sie die notwendigen Informationen unter Umschreibung eines Fahrzeugs innerhalb des Kreises.

Information: Der Online-Antrag kannt nur bei Verlegung des Hauptwohnsitzes innerhalb des Kreisgebiets durchgeführt werden.
Wir prüfen momentan aber auch die Möglichkeit, den Antrag z.B. bei Namensänderung online anzubieten.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Sofern Sie noch in Besitz eines alten Fahrzeugscheins sind, wird zusätzlich der alte Fahrzeugbrief benötigt
  • geänderter Personalausweis; bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern der Pass
  • geänderter Personalausweis/Pass des Halters, falls dieser nicht persönlich erscheint,
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), falls Sie von außerhalb in den Kreis Soest gezogen sind.

Kosten vor Ort: Ab 12,00 €
Kosten online: Ab 8,80 €

Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für notwendige Auskunftsersuchen oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.

Zahlungsarten:

  • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
  • Kreditkarte (Master und VISA)
  • Debitkarte (Maestro und V-PAY)
  • Online derzeit nur Paypal möglich

 Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.

Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

  1. 02921 30-2794
  2. zulassungen-soest@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Senator-Schwartz-Ring
    Senator-Schwartz-Ring 21 - 23
    59494 Soest
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 bis 16 Uhr
    Dienstag:7 bis 16 Uhr
    Mittwoch:8 bis 12 Uhr
    Donnerstag:8 bis 17 Uhr
    Freitag:8 bis 12 Uhr
    Samstag:8 bis 12 Uhr
  7. Details
  1. 02921 30-3610
  2. zulassungen-lippstadt@​kreis-soest.de
  3. Adresse
  4. Verwaltungsgebäude Lipperbruch
    Mastholter Str. 230b
    59558 Lippstadt
  5. Öffnungszeiten
  6. Öffnungszeiten
    Tag
    Montag:8 - 16 Uhr
    Dienstag:7 - 16 Uhr
    Mittwoch:8 - 12 Uhr
    Donnerstag:8 - 17 Uhr
    Freitag:8 - 12 Uhr
  7. Details
Umzug, neue Adresse, Ummeldung, Namensänderung, Heirat, Adressänderung, Namensänderung, Anschriftenänderung, Warstein, Geseke, Rüthen, Werl

Infoboxen

Nur mit Termin

Die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu den Themen Zulassung und Fahrerlaubnis sind nur mit einem Termin möglich. Ausnahme: Anträge zum Pflichtumtausch von Führerscheinen sind schriftlich zu stellen. Zur Online-Terminvergabe

Achtung beim Autoverkauf!

Melden Sie ein Fahrzeug vor der Übergabe entweder ab oder informieren Sie den Kreis Soest über den Verkauf! Mit der Außerbetriebsetzung enden für Sie die Pflichten zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer und der Versicherungsprämie und somit auch Ihre Halterhaftung.

Wie bezahlen?

Eine Bezahlung ist nur mit EC- oder Kreditkarte möglich.