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- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
Franke
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- +49 2921 30-2600
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
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Pannock
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Zulassung eines neuen Fahrzeugs
Für ein neues Fahrzeug, das bisher noch nicht zugelassen war, können Sie online (iKfz) eine Neuzulassung beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine Zulassungsbescheinigung Teil II ("Brief") vom Hersteller. Sollte dem Fahrzeug noch keine deutsche Zulassungsbescheinigung zugeteilt worden sein (zum Beispiel bei Import-Fahrzeugen), nehmen Sie bitte mit einer der Zulassungsstellen des Kreises Kontakt per E-Mail oder Telefon auf und klären Sie die nötigen Unterlagen.
Onlinedienste
Links
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
- Bei typgenehmigten Fahrzeugen die Vorlage eines COCs (Konformitätsbescheinigung)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
- unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint,
- ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
- bei Zulassung auf Minderjährige: Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis, unterschriebene Einverständnis- und Kostenübernahmeerklärung beider Elternteile im Original sowie deren Personalausweise/Pässe. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, so wird ein entsprechender Nachweis über das alleinige Sorgerecht für die Zulassung benötigt,
- bei Zulassung auf eine juristische Person: der Personalausweis des Vertretungsberechtigten und ein entsprechender Registerauszug, zum Beispiel Handelsregister, Vereinsregister), aus dem sich die Vertretungsberechtigung ergibt,
- falls der Hauptsitz einer juristischen Person nicht im Kreis Soest liegt, ist ein Nachweis über die Zweigstelle/Nebenstelle im Kreis Soest nachzuweisen (zum Beispiel Gewerbeanmeldung).
Im Regelfall reicht eine leserliche Kopie der benötigten Pässe/Ausweise aus. Diese müssen gültig sein.
Kosten
Kosten vor Ort: Ab 30,60 €
Kosten online: Ab 18,10 €
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für notwendige Auskunftsersuchen oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- Online derzeit nur Paypal möglich
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)