Mit einer von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse dürfen nur Dienstfahrzeugen geführt werden. Die erteilten Dienstfahrerlaubnisse können in allgemeine Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden. Hierfür ist in der Regel keine Prüfung notwendig.
Sollte die Gültigkeit der C- und D-Klassen bald ablaufen, kann eine gleichzeitige Verlängerung beantragt werden. Bitte beachten Sie hierzu die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8
- Dienstführerschein und Dienstausweis
- Falls das Dienstverhältnis nicht mehr besteht: Bescheinigung des früheren Dienstherrn über die bestehenden Fahrerlaubnisklassen.
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV).
Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich und auch digitale Passfotos können nicht verarbeitet werden! - ziviler Führerschein
In manchen Fällen ist zusätzlich eine ärztliche, eine augenärztliche oder eine Leistungsuntersuchung notwendig.
Kosten: Ab 45,10
Die Gebühren für Fahrerlaubnisse ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für die Versandart oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
Schlummer
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2705
- Fax
- +49 2921 30-2716
- fahrerlaubnisse@kreis-soest.de
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Soest
Zulassungsstelle Soest
Montag
8 bis 16 Uhr
Dienstag
7 bis 16 Uhr
Mittwoch
8 bis 12 Uhr
Donnerstag
8 bis 17 Uhr
Freitag
8 bis 12 Uhr
Samstag
8 bis 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Senator-Schwartz-Ring 21 - 23 59494 Soest
- Telefon
- 02921 30-2794
- Fax
- +49 2921 30-2772
- zulassungen-soest@kreis-soest.de
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
Kfz-Zulassungen und Fahrerlaubnisse Lippstadt
Zulassungsstelle Lippstadt
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 12 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001 Mastholter Str. 230b 59558 Lippstadt
- Telefon
- 02921 30-3610
- Fax
- 02921 30-3630
- zulassungen-lippstadt@kreis-soest.de
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Mit einer von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse dürfen nur Dienstfahrzeugen geführt werden. Die erteilten Dienstfahrerlaubnisse können in allgemeine Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden. Hierfür ist in der Regel keine Prüfung notwendig.
Sollte die Gültigkeit der C- und D-Klassen bald ablaufen, kann eine gleichzeitige Verlängerung beantragt werden. Bitte beachten Sie hierzu die notwendigen Unterlagen für eine Verlängerung.
Links
Notwendige Unterlagen
- Dienstführerschein und Dienstausweis
- Falls das Dienstverhältnis nicht mehr besteht: Bescheinigung des früheren Dienstherrn über die bestehenden Fahrerlaubnisklassen.
- gültiger Personalausweis/Reisepass/vorläufiger Personalausweis
- biometrisches Passfoto (35 x 45 mm), siehe Anlage 8 Passverordnung (PassV).
Bitte bringen Sie das Passfoto mit, eine Anfertigung vor Ort ist derzeit nicht möglich und auch digitale Passfotos können nicht verarbeitet werden! - ziviler Führerschein
In manchen Fällen ist zusätzlich eine ärztliche, eine augenärztliche oder eine Leistungsuntersuchung notwendig.
Kosten
Kosten: Ab 45,10 €
Die Gebühren für Fahrerlaubnisse ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für die Versandart oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Passverordnung (PassV) - Anlage 8