Entwurfsverfasser (Architekten oder Bauingenieure) und Bauherren können im Bauportal des Kreises Soest online Bauanträge stellen und den Bearbeitungsstatus einsehen. Das Bauportal ist eine Kommunikationszentrale für alle Personen und Fachstellen, die am Genehmigungsverfahren beteiligt sind. Die Kommunikation und Übertragung der Dokumente erfolgt über eine SSL-verschlüsselte Internetverbindung. Damit kann der Antrag komplett digital bearbeitet werden.
Für Ihren Bauantrag online müssen Sie verschiedene Formulare einreichen. Diese finden Sie auf unserer Seite Baugenehmigung.
Ablauf für Entwurfsverfasser
- Entwurfsverfasser, also Architekten oder Bauingenieure, müssen hierfür zu Beginn einmalig einen Zugriffsantrag stellen.
- Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung mit Ihren persönlichen Zugangsdaten.
- Für jeden Bauantrag ist eine unterschriebene Vollmacht der Bauherrschaft notwendig, um die Entwurfsverfasserin / den Entwurfsverfasser zu bevollmächtigen, am (digitalen) Baugenehmigungsverfahren teilzunehmen und die notwendigen Bauvorlagen im Rahmen des digitalen Verfahrens bei der zuständigen Behörde einzureichen. Den Link zur Vollmacht finden Sie unter «Onlinedienste».
- Die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht kann mit den Bauvorlagen bei der Antragstellung hochgeladen werden.
Ablauf für Bauherren
- Bauherren können Anträge für Bauvorhaben, für die kein Entwurfsverfasser erforderlich ist (Bauvorhaben nach § 67 Abs. 2 Bauordnung Nordrhein-Westfalen), ohne vorherige Registrierung einen Antrag stellen.
- Als Bauherr nutzen Sie bitte den Onlinedienst unten auf dieser Seite «Antragstellung für Bauherren ohne Registrierung".
- Nach der Antragstellung erhalten Sie dann nach Erfassung des Antrages Ihre persönlichen Zugangsdaten. Sie können damit den Verlauf der Antragsbearbeitung verfolgen.
Besserer Service mit Digitaler Status Ampel
Anhand der "Digitalen Status Ampel (DSA)" können Antragsteller, Entwurfsverfasser und Bauherren wie bei einer normalen Ampel - von Rot nach Grün - den Bearbeitungsstand ihres Bauantrags ablesen - auch außerhalb der Öffnungszeiten. Die Status-Ampel zeigt jeden neuen Bearbeitungsstand mit Uhrzeit an.
Das Bauportal informiert außerdem über
- den verantwortlichen Sachbearbeiter oder die verantwortliche Sachbearbeiterin,
- die Chronologie des Antrages,
- die laufende Behördenbeteiligung und
- alle vorliegenden Bauantragsunterlagen.
Baubeginn und die Rohbau- und Schlussbesichtigung können über das Bauportal angezeigt werden.
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
- Gebührenkatalog
- Merkblatt digitale Antragstellung
- Informationsblatt Genehmigungsfiktion
- Anleitung für die Bauantragstellung ohne digitale Signatur
- Bauportal - Beschreibung der Anwendung
- Infoflyer "Digitale Signatur im Baugenehmigungsverfahren"
- Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach §35 Abs. 4 Nr.5 BauGB
- Investorenleitfaden
- Erweiterung eines Wohnhauses auf höchstens zwei Wohneinheiten (§35 (4) Nr. 5 BauGB)
- Errichtung eines Ersatzwohngebäudes (§35 (4) Nr. 2 BauGB)
- Nutzungsänderung eines ehemals privilegiert landwirtschaftlich genutzten Gebäudes (§35 (4) Nr.1 BauGB)
- Begriff des Doppelhauses
- Industriebaurichtlinie - Planungshilfe zum Brandschutz (Erläuterungen)
- Industriebaurichtlinie - Planungshilfe zum Brandschutz (Berechnungsbeispiele)
- Informationen für die Aufstellung fliegender Bauten
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
Kirchhoff
Kreishaus
Montag
8 - 16 Uhr
Dienstag
7 - 16 Uhr
Mittwoch
8 - 16 Uhr
Donnerstag
8 - 17 Uhr
Freitag
8 - 12 Uhr
- Anschrift
- 001Hoher Weg 1-359494Soest
- Telefon
- 02921 30-2425
- bauaufsicht@kreis-soest.de
Bauantrag online stellen
Entwurfsverfasser (Architekten oder Bauingenieure) und Bauherren können im Bauportal des Kreises Soest online Bauanträge stellen und den Bearbeitungsstatus einsehen. Das Bauportal ist eine Kommunikationszentrale für alle Personen und Fachstellen, die am Genehmigungsverfahren beteiligt sind. Die Kommunikation und Übertragung der Dokumente erfolgt über eine SSL-verschlüsselte Internetverbindung. Damit kann der Antrag komplett digital bearbeitet werden.
Für Ihren Bauantrag online müssen Sie verschiedene Formulare einreichen. Diese finden Sie auf unserer Seite Baugenehmigung.
Ablauf für Entwurfsverfasser
- Entwurfsverfasser, also Architekten oder Bauingenieure, müssen hierfür zu Beginn einmalig einen Zugriffsantrag stellen.
- Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung mit Ihren persönlichen Zugangsdaten.
- Für jeden Bauantrag ist eine unterschriebene Vollmacht der Bauherrschaft notwendig, um die Entwurfsverfasserin / den Entwurfsverfasser zu bevollmächtigen, am (digitalen) Baugenehmigungsverfahren teilzunehmen und die notwendigen Bauvorlagen im Rahmen des digitalen Verfahrens bei der zuständigen Behörde einzureichen. Den Link zur Vollmacht finden Sie unter “Onlinedienste”.
- Die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht kann mit den Bauvorlagen bei der Antragstellung hochgeladen werden.
Ablauf für Bauherren
- Bauherren können Anträge für Bauvorhaben, für die kein Entwurfsverfasser erforderlich ist (Bauvorhaben nach § 67 Abs. 2 Bauordnung Nordrhein-Westfalen), ohne vorherige Registrierung einen Antrag stellen.
- Als Bauherr nutzen Sie bitte den Onlinedienst unten auf dieser Seite “Antragstellung für Bauherren ohne Registrierung".
- Nach der Antragstellung erhalten Sie dann nach Erfassung des Antrages Ihre persönlichen Zugangsdaten. Sie können damit den Verlauf der Antragsbearbeitung verfolgen.
Besserer Service mit Digitaler Status Ampel
Anhand der "Digitalen Status Ampel (DSA)" können Antragsteller, Entwurfsverfasser und Bauherren wie bei einer normalen Ampel - von Rot nach Grün - den Bearbeitungsstand ihres Bauantrags ablesen - auch außerhalb der Öffnungszeiten. Die Status-Ampel zeigt jeden neuen Bearbeitungsstand mit Uhrzeit an.
Das Bauportal informiert außerdem über
- den verantwortlichen Sachbearbeiter oder die verantwortliche Sachbearbeiterin,
- die Chronologie des Antrages,
- die laufende Behördenbeteiligung und
- alle vorliegenden Bauantragsunterlagen.
Baubeginn und die Rohbau- und Schlussbesichtigung können über das Bauportal angezeigt werden.
Onlinedienste
Downloads
- Merkblatt digitale Antragstellung
- Informationsblatt Genehmigungsfiktion
- Anleitung für die Bauantragstellung ohne digitale Signatur
- Bauportal - Beschreibung der Anwendung
- Infoflyer "Digitale Signatur im Baugenehmigungsverfahren"
- Wohnflächenberechnung für Bauvorhaben nach §35 Abs. 4 Nr.5 BauGB
- Investorenleitfaden
- Erweiterung eines Wohnhauses auf höchstens zwei Wohneinheiten (§35 (4) Nr. 5 BauGB)
- Errichtung eines Ersatzwohngebäudes (§35 (4) Nr. 2 BauGB)
- Nutzungsänderung eines ehemals privilegiert landwirtschaftlich genutzten Gebäudes (§35 (4) Nr.1 BauGB)
- Begriff des Doppelhauses
- Industriebaurichtlinie - Planungshilfe zum Brandschutz (Erläuterungen)
- Industriebaurichtlinie - Planungshilfe zum Brandschutz (Berechnungsbeispiele)
- Informationen für die Aufstellung fliegender Bauten
Rechtsgrundlagen
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
- Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
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Sanieren mit Zukunft
Auf der Website "Sanieren mit Zukunft" finden Bürger neutrale und unabhängige Experten für energetische Sanierungen und die Planung generationen-
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