- Anschrift
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Franke
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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung)
Um ein Fahrzeug außer Betrieb zu setzen, also abzumelden, werden die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder benötigt. Gegen eine zusätzliche Gebühr kann das Kennzeichen bei der Abmeldung am selben Tag am Schalter der Zulassungsstelle für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges übernommen werden.
Wichtige Hinweise:
- Bei einer Online-Abmeldung (iKfz) kann das Kennzeichen nicht als Wunschkennzeichen für ein anderes Fahrzeug reserviert werden.
- Achtung: Bei einer direkten Übernahme eines Kennzeichens von einem alten Fahrzeug auf ein anderes neues Fahrzeug ist die Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nach der Abmeldung nicht mehr erlaubt.
Links
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
Kosten
Kosten vor Ort: Ab 16,80 €
Kosten online: Ab 3,65 €
Die Gebühren für Kfz-Zulassungen ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils gültigen Fassung. Da jeder Vorgang individuell ist, können zusätzliche Gebühren zum Mindestbetrag (z.B. für notwendige Auskunftsersuchen oder zusätzliche Ausdrucke von Dokumenten) anfallen.
Zahlungsarten:
- Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
- Kreditkarte (Master und VISA)
- Debitkarte (Maestro und V-PAY)
- Online derzeit nur Paypal möglich
Die Zahlung mit Karte ist ausdrücklich erwünscht.
Rechtsgrundlagen
- § 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)