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Gewerblicher Güterkraftverkehr

Unternehmen benötigen für gewerbliche Transporte innerhalb Deutschlands mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen eine Erlaubnis. Für Transporte innerhalb der Europäischen Union ist eine sogenannte "Gemeinschaftslizenz" erforderlich. Damit der Kreis Soest eine Erlaubnis oder eine Lizenz ausstellen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Nacht-LKW. Foto: © lassedesignen - Fotolia.com
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Diese Voraussetzungen sind:

  • Persönliche Zuverlässigkeit (siehe notwendige Unterlagen)
  • Fachliche Eignung: Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine vergleichbare Ausbildung, die vor dem 4. Dezember 2011 begonnen beziehungsweise abgeschlossen wurde (§ 7 GBZugV).
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 2,5 t und unter 3,5 t: Eigenkapital von 1.800 Euro für das erste, 900 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit bei Fahrzeugen über 3,5 t: Eigenkapital von 9.000 Euro für das erste, 5.000 Euro für jedes weitere Kraftfahrzeug.
  • Antragsformular
  • Nachweis der fachlichen Eignung (IHK-Fachkundebescheinigung nach EU-Muster)
  • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses (Geschäftsführer-, Verkehrsleitervertrag, oder Ähnliches)
  • Auszug aus dem Handelsregister (nur bei juristischen Personen)
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung bei juristischen Personen (Gesellschaftsvertrag oder Ähnliches)
  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart "O"); je nachdem vom Einzelunternehmer, von den Geschäftsführern und vom Verkehrsleiter
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart "9"); je nachdem vom Einzelunternehmer, den Geschäftsführern, dem Verkehrsleitern und von der im Handelsregister eingetragenen juristischen Person (GmbH, UG oder Ähnliches)
  • Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als drei Monate) von Finanzamt und Betriebssitzgemeinde
  • Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Entrichtung von Beiträgen (nicht älter als drei Monate) von Berufsgenossenschaft und Sozialversicherungsträger (zum Beispiel AOK)
  • Eigenkapitalbescheinigung und gegebenenfalls Zusatzbescheinigung zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit (durch Steuerberater auszufüllen)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Fahrzeugnachweise (Zulassungsbescheinigung Teil I, Miet-/Leasingverträge u.a.)

Achtung: Beim Beantragen des polizeilichen Führungszeugnisses und der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der zuständigen Gemeinde muss jeweils die "uneingeschränkte Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden, die direkt an den Kreis Soest gesendet wird. Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge, die direkt an Sie gesendet wurden, werden vom Kreis Soest nicht anerkannt, da es sich um eingeschränkte Auskünfte handelt.

Hängt ab vom Einzelfall.

  • Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz: 440 Euro
  • Ausstellung einer Ausfertigung oder beglaubigten Abschrift: 80 Euro

Zahlungsarten:

  • Überweisung
  • alternativ Bar- oder EC-Kartenzahlung im Bürgerservice

EU-Recht

  • Berufszugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1071/2009
  • Marktzugangsverordnung - Verordnung (EG) Nr. 1072/2009

Deutsches Recht

  • Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
  • Berufszugangsverordnung (GBZugV)
  • Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr (GüKGrKabotageV)
  • Durchführungsverordnung zur Verkehrsunternehmerdatei (VUDat-DV)
  • Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr (GüKKostV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift (GüKVwV)
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