Einsicht und Korrektur Jagdbezirksgrenzen

Im Kreis Soest gibt es rund 350 Jagdbezirke. Die Jagdbezirksgrenzen sind unkompliziert über eine Karte einsehbar. Anträge für Korrekturen und Abrundungen nimmt die Untere Jagdbehörde des Kreises entgegen. Ein Verzeichnis aller bejagbaren Flächen und deren Eigentümer innerhalb eines Jagdrevieres stellt auf Nachfrage das Katasteramt des Kreises zur Verfügung. 

Seit einigen Jahren orientieren sich die Jagdbezirksgrenzen an den Flurstücksgrenzen. Deshalb kann es in der Darstellung zu Überschneidungen der Grenzlinien kommen. Das Kreiskatasteramt des Kreises Soest korrigiert solche Überschneidungen laufend. Wenn Sie beabsichtigen, Kartenmaterial oder das Jagdkataster anzufordern und Korrekturen erforderlich sind, empfiehlt sich eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Katasteramt:

Katasteramt.Auskunft@​Kreis-Soest.de

Wenn Grundstücksflächen gekauft oder verkauft werden, kann es erforderlich sein, dass ein Jagdbezirk abgerundet werden muss, indem Grundstücksflächen einem Jagdbezirk angegliedert werden, damit keine jagdbezirksfreie Fläche entsteht oder es aus jagdlichen Erfordernissen notwendig ist. Hierzu ist ein Antrag auf Abrundung Voraussetzung. In solchen Fällen wenden Sie bitte an die Untere Jagdbehörde.

Bitte reichen Sie ausschließlich Kartenausschnitte ein, die Sie mit Hilfe unserer Karte oben erstellt haben. Darin können Sie ihre Änderungen gerne kenntlich machen. Auf Screenshots anderer Karten fehlen uns oft wichtige Informationen.

Kontakt Untere Jagdbehörde:

Sinaida Bayer-Schliwka
02921 30-2241
sinaida.bayer@​kreis-soest.de

Die Jagdgenossenschaft ist verpflichtet, ein Jagdkataster zu führen und fortzuschreiben. Aus dem Jagdkataster müssen mindestens die Jagdgenossen, die ihnen im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehörenden Grundstücke sowie deren Größe hervorgehen. Wenn Sie ein Verzeichnis aller bejagbaren Flächen und deren Eigentümer innerhalb eines Jagdrevieres benötigen, wenden Sie sich an das Katasteramt:

Katasteramt.Auskunft@​Kreis-Soest.de

  • Jagdkataster komplett: 12 x 27 Euro + 60 Euro = 384 Euro
  • Nur Exeltabelle: 6 x 27 Euro = 162 Euro
  • Nur Karte: 6 x 27 Euro + 60 Euro = 222 Euro
  • § 7 Landesjagdgesetz NRW
  • Bundesjagdgesetz

Infobox