Beihilfen nach § 8 der Bundesrahmenregelung für Flugplätze (BRR Flugplätze)

Nach § 12 III BRR Flugplätze sind gewährte Einzelbeihilfen i.S.v. § 8 BRR Flugplätze entsprechend bekannt zu machen. Im Jahr 2021 hat der Kreis Soest gemäß Kreistagsbeschluss vom 8. Oktober 2020 einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 1.137.674,79 Euro zum 12. April 2021 an den Flughafen Paderborn/Lippstadt GmbH, Büren-Ahden, gezahlt. 

Ziel der gewährten Beihilfe war die Unterstützung und Sicherung des Flughafengeschäftsbetriebes aufgrund der entgangenen Einnahmen. Der Flughafen gehört zum Wirtschaftszweig "Verkehrsdienstleistungen".

Rechtsgrundlagen

  • § 12 III BRR Flugplätze

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