Bundestagswahl 2025

Die Wählerinnen und Wähler in Deutschland bestimmen im Jahr 2025 mit ihren beiden Stimmen, welche Parteien und Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Eine Neuwahl findet im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages innerhalb von sechzig Tagen statt, voraussichtlich am 23. Februar 2025. Gemäß § 16 Bundeswahlgesetz bestimmt der Bundespräsident den Wahltag. Sobald im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages ein neuer Wahltag bekannt gemacht worden ist, werden wir hierüber informieren.


Aktuelles: Das Kreiswahlbüro ist am Freitag und Montag, 27. und 30. Dezember, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer 02921/303010 zu erreichen. 


Die neuen Abgeordneten des Bundestages werden in Nordrhein-Westfalen in 64 von 299 Wahlkreisen und aus den Listen der Parteien gewählt. Der Kreis Soest hat bei der kommenden Bundestagswahl die Wahlkreisnummer 145.

Der Deutsche Bundestag mit mindestens 589 Abgeordneten ist die vom Volk auf vier Jahre gewählte Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 des Bundeswahlgesetz alle, die am jeweiligen Wahltag:

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten im Kreis Soest eine Wohnung beziehen
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wahlberechtigt sind nach §12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetz alle im Ausland lebenden Deutsche:

  • nach Vollendung ihren vierzehnten Lebensjahren mindestens drei Monate im Kreis Soest eine Wohnung hatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen im Kreis Soest erworben haben und von ihnen betroffen sind
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