Frederik
Bräutigam
Außenstelle Gesundheit Lippstadt
Montag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- frederik.braeutigam@kreis-soest.de
Trinkwasserüberwachung
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Das Gesundheitsamt kontrolliert deshalb die Trinkwasserqualität sowie alle technischen Anlagen und Einrichtungen zur Wasserversorgung. Dazu zählen Kleinanlagen, Hausinstallationen in öffentlichen Gebäuden und Gebäude, in denen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung betrieben werden.
Informationen zur Qualität des Trinkwassers gibt das Wasserversorgungsunternehmen am Wohnort. Über die gesundheitliche Bedeutung der verschiedenen Wasserinhaltsstoffe, wie Salze oder Mineralien kann man sich beim Gesundheitsamt oder anhand der hinterlegten Merkblätter am Ende dieser Seite informieren.
Kleinanlagen
Viele Bürger versorgen sich über eigene Hauswasseranlagen, sogenannte Kleinanlagen, mit Trinkwasser. Der Betrieb einer Kleinanlage zur Trinkwasserversorgung ist meldepflichtig. Die Betreiber der Anlage müssen ihr Trinkwasser kontrollieren oder kontrollieren lassen. Die Wasserversorgungsanlage und die Trinkwasserqualität werden durch das Gesundheitsamt überwacht. Auch hier sind die Vorgaben der Trinkwasserverordnung verbindlich. Unter „Links und Downloads“ gibt es unter anderem eine Desinfektionsanleitung für Kleinanlagen und ein Formular zur Meldung einer Kleinanlage.
Regenwassernutzung
Die Regenwassernutzung ist wegen der ständig steigenden Lebenshaltungskosten populär, aber umstritten. Regenwasser ist kein Trinkwasser und aus hygienischem Aspekt bedenklich. Der Nutzung von Regenwasser für die Toilettenspülung und zur Gartenbewässerung steht grundsätzlich nichts entgegen. Wäsche waschen mit Regenwasser wird jedoch vom Gesundheitsamt nicht empfohlen und ist im gewerblichen Bereich, zum Beispiel der Vermietung, nicht erlaubt. Das Risiko des Keimeintragens in die Häuser und Wohnungen ist zu hoch.
Onlinedienste
Downloads
- Merkblatt "Energiesparmaßnahmen bei der Trinkwassererwärmung"
- Betrieb von Wasserspendern
- Informationen zur Anmeldung von Großanlagen
- Merkblatt für die Pflege einer nicht ständig genutzten Trinkwasserinstallation
- Informationen und Tipps für Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer zur Trinkwasserinstallation
- Anzeige und Meldung einer Kleinanlage
- Erläuterungen zu Trinkwasserparametern
- Merkblatt: Blei im Trinkwasser
- Merkblatt: Eisen und Mangan im Trinkwasser
- Merkblatt: Fluorid im Trinkwasser
- Merkblatt: Natrium und Chlorid im Trinkwasser
- Merkblatt: Nitrat und Nitrit im Trinkwasser
- Merkblatt: pH-Wert des Trinkwassers
- Merkblatt: Legionellen im Trinkwasser
- Merkblatt: Trinkwasserversorgung auf Märkten und Festen
Links
Kosten
Beratungen sind kostenlos. Gesetzlich vorgeschriebene Begehungen sind gebührenpflichtig.
Zahlungsarten: Überweisung nach Eingang des Gebührenbescheides.
Rechtsgrundlagen
Trinkwasserverordnung