Das Sachgebiet Gesundheitsschutz kümmert sich um die Vermeidung und Früherkennung umweltbedingter Gesundheitsschäden. Bürgerinnen und Bürger können sich über die verschiedenen Umweltfaktoren, die positiv oder negativ beeinflussen, informieren und beraten lassen. Dabei kann es sich um Fragen aus der Umweltmedizin oder Umwelthygiene handeln.
Hierzu zählen zum Beispiel Fragen zu umweltbedingten Empfindungsstörungen oder Erkrankungen, Belastungen der Luft oder des Umfeldes im Wohnbereich, im Freien oder bei der Arbeit. Weitere wichtige Schwerpunkte sind Schimmelpilzbelastungen in Wohnungen und Häusern, Schadstoffe und deren Wirkungen in Wasser, Boden und Luft, aber auch Probleme mit physikalischen Umweltbelastungen wie Licht und Strahlung, Lärm oder Mobilfunk. Außerdem können alle Fragen zum Trinkwasser und zur Trinkwasserversorgung im Kreisgebiet sowie die Nutzung von Regenwasser oder Brunnenwasser aus Kleinanlagen gestellt werden.
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW)
Zu eventuell anfallenden Gebühren gibt Herr Rüdiger Große Auskunft.
Zahlungsarten: Überweisung nach Zugang des Gebührenbescheides.
- Bundesamt für Strahlenschutz
- "Schimmel im Haus" - Ratgeber des Umweltbundesamtes
- Ratger "Attacke des schwarzen Staubes" - Das Phänomen „Schwarze Wohnungen". Ursachen - Wirkungen - Abhilfe
- Umweltfreundlich bauen - Gesund wohnen - Produktwegweiser des Umweltzeichens "Blauer Engel"
- Infoblatt "Häufigkeit von Krebserkrankungen bei Kindern im Umfeld von Kerntechnischen Anlagen"
Rüdiger
Große
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Freitag
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- ruediger.grosse@kreis-soest.de
Umwelt- und Wohnungshygiene
Das Sachgebiet Gesundheitsschutz kümmert sich um die Vermeidung und Früherkennung umweltbedingter Gesundheitsschäden. Bürgerinnen und Bürger können sich über die verschiedenen Umweltfaktoren, die positiv oder negativ beeinflussen, informieren und beraten lassen. Dabei kann es sich um Fragen aus der Umweltmedizin oder Umwelthygiene handeln.
Hierzu zählen zum Beispiel Fragen zu umweltbedingten Empfindungsstörungen oder Erkrankungen, Belastungen der Luft oder des Umfeldes im Wohnbereich, im Freien oder bei der Arbeit. Weitere wichtige Schwerpunkte sind Schimmelpilzbelastungen in Wohnungen und Häusern, Schadstoffe und deren Wirkungen in Wasser, Boden und Luft, aber auch Probleme mit physikalischen Umweltbelastungen wie Licht und Strahlung, Lärm oder Mobilfunk. Außerdem können alle Fragen zum Trinkwasser und zur Trinkwasserversorgung im Kreisgebiet sowie die Nutzung von Regenwasser oder Brunnenwasser aus Kleinanlagen gestellt werden.
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Zu eventuell anfallenden Gebühren gibt Herr Rüdiger Große Auskunft.
Zahlungsarten: Überweisung nach Zugang des Gebührenbescheides.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG NRW)